Die Stadt Oestrich-Winkel wird die Zustimmung für den Verkauf des Erbbaurechts für das Grundstück Buchenweg 2 auf dem Rebhang nicht von höheren Pachtzinszahlungen abhängig machen.
Von Barbara Dietel
Nach einigem hin und her kann das Erbbaurecht am Grundstück Buchenweg 2 nun den Besitzer wechseln.
(Foto: Heinz Margielsky)
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HALLGARTEN - Riesig sind die Erbpachtgrundstücke auf dem Rebhang, der Stadt Oestrich-Winkel bringen sie aber vergleichsweise spärliche Einnahmen. Der Versuch von CDU und FDP dies nun in einem Einzelfall zu ändern, ist vom Tisch. CDU und FDP haben ihren Antrag im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zurückgezogen und damit womöglich auch ein juristisches Nachspiel verhindert. Der Haupt- und Finanzausschuss, der die abschließende Entscheidung zu treffen hatte, hat dem Verkauf des Erbbaurechts für das Grundstück Buchenweg 2 zugestimmt.
Koalitionspartner ziehen Änderungsantrag zurück
Die Erbpachtnehmerin hat das Erbbaurecht an ein junges Paar mit Kind verkauft. Die Stadt muss als Eigentümerin des Grundstücks dem Verkauf des Erbbaurechts zustimmen. Der Magistrat hatte dies empfohlen. Nicht empfohlen hatte er, das Haus und das Erbbaurecht zu den zwischen den beiden Parteien ausgehandelten Konditionen selbst zu kaufen, weil dies im Hinblick auf das sanierungsbedürftige Haus wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. CDU und FDP forderten in einem Änderungsantrag, dem Verkauf des Erbbaurechts und der Eintragung einer Grundschuld nur zuzustimmen, wenn sich der Käufer verpflichtet, einen wesentlich höheren Erbbauzins zu zahlen – die Rede war von fast dem Zehnfachen.
Den Hinweis, dass ein solches Koppelgeschäft rechtlich nicht zulässig sei, erhielt die Stadt in der Folge von mehreren Seiten. FDP und CDU zogen ihren Antrag nun im HFA zurück, nachdem Bürgermeister Kay Tenge (parteilos) erklärt hatte, dass er davon ausgehe, dass dieser nicht mehr zur Debatte stehe. Der Grund: Bislang sei nicht bekannt gewesen, dass der frühere Erste Stadtrat Werner Fladung (SPD) bereits mit beiden Parteien gesprochen und signalisiert habe, dass die Stadt bei Beibehaltung der alten Konditionen – die eine maßvolle Anpassung des Pachtzinses vorsehen – dem Verkauf des Erbbaurechts zustimme. „Die Lage ist damit eine andere“, bemerkte auch der Ausschussvorsitzende Pavlos Stavridis (CDU).
Dass Fladung – der nach Angaben Tenges keinen schriftlichen Vermerk über das Gespräch abgelegt hat – nun als Grund für die Kehrtwende der Koalitionspartner herhalten müsse, obwohl klar sei, dass der Antrag so nicht rechtens gewesen wäre, kritisierte der SPD-Fraktionsvorsitzende Carsten Sinß. „Der Antrag geht in den Bereich der Vorteilsnahme, das hätte richtig Flurschaden anrichten können“, sagte er.
Die Stadt habe den Antrag von CDU und FDP rechtlich prüfen lassen, es gebe dazu auch andere Rechtsauffassungen, antwortete Tenge in der Ausschusssitzung auf die Fragen, die die SPD bereits in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember gestellt hatten. Einen vergleichbaren Fall wie den aktuellen habe es in den vergangenen zehn Jahren nicht gegeben. Seit 2010 gab es nach Angaben des Bürgermeisters acht Erbbaurechtsverkäufe, allesamt an die Erbbauberechtigten, weshalb sich die Frage der SPD, ob in den vorangegangenen Fällen die Zinsen angepasst worden seien, nicht stelle.
Dass die Käufer auf dem Rebhang günstig wegkämen, findet auch Sinß. Die Stadt müsse sich grundlegend Gedanken machen, was dort machbar sei. Das finden auch die Grünen. „Die Preise sind nicht mehr marktkonform“, so die Fraktionsvorsitzende Marika Prasser-Strith. Es könne aber nicht sein, dass die Verwaltung den Pachtzins in einem Einzelfall anhand eines Grundstückswertes berechne, der in der Vergangenheit bei Verkäufen nie auch nur annähernd zur Anrechnung gekommen sei.