Der Rheingau-Taunus-Kreis passt ab Montag die Abfahrtzeiten der Busse an die neuen Schulzeiten an. Anders als in der Schule sind medizinische Masken im Bus Pflicht.
RHEINGAU-TAUNUS - (red). Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) weist darauf hin, dass die Schülerbeförderung zum 22. Februar den neuen Anforderungen im geplanten Wechselunterricht angepasst wurde. Daher gelten ab Montag teilweise andere Fahrpläne.
Ab Montag gilt nach hessischer Landesverordnung für die Schulklassen 1 bis 6 der Wechselunterricht, über dessen konkrete Ausrichtung (unter anderem ob es tageweisen oder wochenweisen Wechsel der Schüler im Präsenzunterricht gibt) die jeweiligen Schulen entscheiden. „Diese Ausgestaltung hat natürlich eine enorme Auswirkung auf die Auslastung der Busse“, macht Günter Döring (SPD), Verkehrsdezernent des Kreises, die logistische Anforderung deutlich: „Wenn an bestimmten Tagen nur die Hälfte der Schüler unterwegs ist, kann anders geplant werden.“ Für die Organisation des Schülerverkehrs sei es daher wichtig gewesen, zu recherchieren, wie die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer räumlichen, personellen und organisatorischen Gegebenheiten den Unterricht organisieren. Für die Planung seien nach Ankündigung zur Lockerung gerade mal knapp zwei Wochen geblieben.
Nun habe die RTV in Abstimmung mit dem Schulamt des Kreises flexibel auf die Wünsche der einzelnen Schulen reagiert und sie auch umgesetzt. „Nachdem wir die nötigen Informationen seitens der Schulen bekommen haben, konnten wir direkt in die Planung gehen, wo wann welche Fahrzeuggröße benötigt wird und wo sie stattdessen eingesetzt werden könnten. Danach sind wir direkt in die Abstimmung und Beauftragung der Verkehrsunternehmen gegangen,“ erläutert Thomas Brunke, Geschäftsführer der RTV.
Laut aktueller Landesverordnung ist es für Schüler ab der 1. Jahrgangsstufe Pflicht, auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bislang war diese innerhalb des Klassenzimmers in den Schulstunden nicht vorgeschrieben. Die RTV weist darauf hin, dass die Maskenpflicht auch innerhalb der Busse und an den Haltestellen gilt, hierbei – anders als in der Schule – aber eine medizinische Maske vorgeschrieben ist (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95). „ Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung wie Schal oder Stoffmaske reicht im Bus nicht mehr, um der durch die hessische Landesregierung verordneten Maskenpflicht nachzukommen“, so Brunke. Ausnahmen gelten für diejenigen, die ein ärztliches Attest nachweisen können und für Kinder unter sechs Jahren.