Das Gemeindeparlament hat die neue Satzung für die Hundesteuer einstimmig beschlossen. Ab dem zweiten Hund wird es künftig teuer.
KIEDRICH - (boli). Die alte Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer stammte noch aus dem Jahr 1998, die letzte Änderung gab es 2015. Nun hat die Gemeinde Kiedrich das Regelwerk und damit auch die Steuersätze an die der Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis, Stand März 2019, angepasst.
Künftig Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten
Das Gemeindeparlament folgte damit einstimmig der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, der zuvor ebenfalls einstimmig für die Erhöhung der Hundesteuer grünes Licht gegeben hatte. 237 Hunde sind derzeit offiziell bei der Gemeinde angemeldet. Für die 197 gemeldeten Ersthunde – Stand der Aufstellung aus dem Rathaus von Anfang Dezember – bleibt es bei den jährlichen 72 Euro. Für jeden zweiten Hund erhöht sich der Steuersatz von bisher 90 auf 130 Euro. Ab dem dritten und für jeden weiteren Hund zahlen Hundehalter künftig 160 statt der bisherigen 108 Euro. Damit liege man immer noch im Mittel der Rheingauer Kommunen, betonte Bürgermeister Winfried Steinmacher (SPD).
Für Ordnungswidrigkeiten, etwa bei falschen Angaben zu Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung oder bei Verstößen gegen die Meldepflicht, kann die Gemeinde künftig Geldbußen von 50 bis 1000 Euro verhängen.