Eine achtköpfige Gruppe hat beim Betreten eines Lebensmittelmarktes in Geisenheim gegen die Corona-Richtlinien verstoßen. Die Stadtverwaltung erinnert daher an die Maskenpflicht.
Eine achtköpfige Gruppe hat beim Betreten eines Lebensmittelmarktes in Geisenheim gegen die Corona-Richtlinien verstoßen.
(Symbolfoto: Heiko Küverling/Fotolia)
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GEISENHEIM - (red). Eine achtköpfige Gruppe aus unterschiedlichen Haushalten hat am Mittwoch versucht, gemeinsam einen Lebensmittelmarkt in Geisenheim zu betreten und dabei gegen die geltenden Corona-Richtlinien verstoßen. Der Filialleiter rief gegen 18.30 Uhr die Polizei zur Hilfe, da sich die Gruppe ohne Mund-Nase-Bedeckung und ohne den Mindestabstand einzuhalten in die Geschäftsräume begeben hatte, wie die Polizei mitteilt. Aufgrund von Beschwerden anderer Kunden habe der Filialleiter die Gruppe aus dem Markt verwiesen. Dieser Aufforderung seien die Personen zwischen 48 und 66 Jahren nur widerwillig nachgekommen, sie hätten sich daraufhin im Eingangsbereich versammelt. Gegen alle Mitglieder der Gruppe wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Appell der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung erinnert daher an die Maskenpflicht in der Innenstadt. Davon betroffen ist vor allem die Fußgängerzone im Bereich Rüdesheimer Straße, Prälat-Werthmann-Straße, Lindenplatz und Winkeler Straße. Auch auf dem Bischof-Blum-Platz (Domplatz) und Fronhofplatz gilt die Maskenpflicht. Im Internet unter geisenheim.de/aktuelles gibt es eine Übersichtskarte. Dennoch appelliert die Hochschulstadt an alle, auch dort eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wo es eng wird und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.