Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Rheingau bleiben
Die Beschlussempfehlung des Regierungspräsidiums sieht für den Rheingau ungeachtet der Stellungnahmen einiger Kommunen unverändert Vorrangflächen für Windkraft vor.
Von Barbara Dietel
Im Teilplan Erneuerbare Energien sollen Vorrangflächen ausgewiesen werden.
(Foto:dpa)
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RHEINGAU - Die einen wollen – oder wollten – Windkraftanlagen und verlieren Vorrangflächen, die anderen sind strikt gegen Windkraft und bekommen Vorrangflächen hinzu: Die Beschlussempfehlung des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Teilplan Erneuerbare Energien, den die Regionalversammlung zu beschließen hat, ließ die Wünsche der Kommunen im Rheingau im Wesentlichen unberücksichtigt. Außer Lorch und Geisenheim hatten alle anderen Kommunen in ihrer Stellungnahme gebeten, die Vorrangflächen auf ihrem Gebiet zu streichen. Lorch und Geisenheim – in der Geisenheimer Stadtverordnetenversammlung gibt es inzwischen keine Mehrheit für Windkraft mehr – hatten in ihren Stellungnahmen dagegen daraufhingewirkt, dass Vorrangflächen für Windkraftanlagen, die im zweiten Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien gestrichen worden waren, wieder in den Plan aufgenommen werden.
Letztes Vorranggebiet in Lorch gestrichen
Stattdessen sieht die Beschlussvorlage nach der Abwägung der eingegangenen Einwendungen vor, dass auch die zweite und letzte Vorrangfläche in Lorch gestrichen wird, weil sie im Rahmenbereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal liegt. Die Vorrangfläche für Windkrafträder auf Geisenheimer und Oestrich-Winkeler Gemarkung bei Stephanshausen (Vorrangfläche 2-414k) wird wegen Artenschutz im Westen reduziert und nach Norden erweitert. Unter dem Strich reduziert sie sich um 164 auf noch 91 Hektar.
Um 287 Hektar erweitert sich die Vorrangfläche 2-414 in Oestrich-Winkel. Ausgeglichen werde damit einerseits die Reduzierung der Fläche 2-414k. Außerdem wird die Vorrangfläche 2-414p mit 48 Hektar gestrichen und in diese Fläche integriert. Gestrichen wird außerdem die Vorrangfläche 2-439 auf Eltviller und Schlangenbader Gemarkung, die 48 Hektar umfasste. Weitere drei Vorrangflächen in Walluf, Eltville und Kiedrich bleiben im Wesentlichen unverändert.
DIE VORRANGGEBIETE UND IHRE GRÖSSE
Im Rheingau gibt es nach dem Beschlussvorschlag ür die Regionalversammlung über die Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien noch fünf Vorranggebiete: Vorranggebiet Nummer 2-343 in Walluf und Martinsthal umfasst 51,9 Hektar; Vorranggebiet 2-414 in Oestrich-Winkel: 398,2 Hektar; Vorranggebiet 2414g in Eltville und Kiedrich: 272,7 Hektar; Vorranggebiet 2414k in Geisenheim und Oestrich-Winkel 91,3 Hektar; Vorranggebiet 2-414m in Oestrich-Winkel und Schlangenbad 38,5 Hektar,
Unter dem Strich sieht die Beschlussempfehlung im Vergleich zum zweiten Entwurf des Teilplans eine Erweiterung der Vorrangflächen von 32 Hektar vor. Rund 852 sind es insgesamt. Im ersten Entwurf für den Teilplan Erneuerbare Energien waren es noch rund 2500 Hektar. Würde die Beschlussempfehlung, über die nun die Regionalversammlung zu entscheiden hat, umgesetzt, wären 1,7 Prozent der Planungsregion Südhessen zur Nutzung der Windenergie festgelegt, so das Regierungspräsidium. Das heißt aber noch lange nicht, dass dort auch Windkraftanlagen gebaut werden.
Die Fraktionen von CDU und FDP in Oestrich-Winkel reagierten mit großer Verärgerung auf die Beschlussempfehlung. Man frage sich, warum Gemeinden überhaupt angehört werden, wenn ihre Einwände in keiner Weise berücksichtigt werden und offensichtlich auch der Bürgerwille bei der Regierungspräsidentin überhaupt keine Rolle spiele. Die Oestrich-Winkeler hatten sich 2014 in einen Bürgerentscheid mehrheitlich gegen die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgesprochen. Zudem grenze es an Wählertäuschung, die Beschlussvorlage erst nach der Landtagswahl vorzulegen. Die Koalition fordert nun die Regionalversammlung auf, auf den Bürgerwillen zu achten, so wie dies die Landesregierung stets beteuert habe.
Als „krasse Missachtung des Bürgervotums gegen Windräder“ bezeichnet auch der Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau den Beschlussvorschlag. Obwohl vom Verein und den Kommunen Argumente vorgebracht worden seien, die einer Ausweisung „eindeutig entgegenstanden“, seien die Vorrangflächen nicht gestrichen worden. Der Verein fordert die Regionalversammlung auf, für alle Gebiete Sichtbarkeitsstudien und Landschaftsbildbewertungen zu verlangen.