Gute Aussichten in den Rheingauer Weinbergen: Reben entwickeln sich prächtig
Von Jutta Schwiddessen
Redaktion Rheingau-Taunus
Die Reben im Rheingau, hier ein Blick in die Hattenheimer Lage Nussbrunnen, sind der durchschnittlichen Entwicklung 14 Tage voraus. Foto: DigiAtel/Heibel
( Foto: DigiAtel/Heibel)
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RHEINGAU - „Die Weinberge sind sehr gesund, es gibt keine gravierenden Pilzkrankheiten und genug Wasser“, also beste Voraussetzungen für einen qualitativ und quantitativ guten Weinjahrgang 2018, fasst Weinbaupräsident Peter Seyffardt die aktuelle Lage im Rheingau zusammen. Auch hätten weit weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen als in anderen Jahren.
Nachdem die Entwicklung der Reben etwa 14 Tage voraus ist, rechnet der Weinbaupräsident mit einem Lesebeginn bereits Anfang September. Im Weinberg, wo schon das Entblättern und Traubenhalbieren beginnt, steht die Entwicklung laut Weinbauamt Eltville nach Lage und Rebsorte schon kurz vor dem Entwicklungsstadium Traubenschluss, was bedeutet, dass sich die ersten Beeren berühren bis sie am Ende des Traubenschlusses das Stielgerüst verdecken.
Rheingau will mit Einzellagen punkten
Der Rheingauer Weinbauverband arbeitet derweil an einem zentralen Thema weiter, das mit dem EU-Bezeichnungsrecht aufgekommen ist und beim Deutschen Weinbauverband und allen deutschen Weinregionen auf der Tagesordnung steht: das neue Weinbezeichnungsrecht. Wie bei südlichen Weinbauländern üblich, soll die geschützte Herkunftsbezeichnung als Qualitätsorientierung dienen und sich am Terroir-Gedanken orientieren. Den Anbauregionen wachsen dabei neue, weitreichende Kompetenzen zu. Zur Zeit wird festgelegt, was künftig auf den Etiketten der Rheingauer Winzer stehen soll und woran sich der Weintrinker beim Kauf orientieren kann. Das kann künftig weitgehend dezentral, in den Regionen, bestimmt werden. Seyffardt: „Der Qualitätsgedanke und die Profilierung der Einzellage stehen für uns dabei im Vordergrund. Festgelegt werden können Verfahren, Lagen und Rebsorten, aber auch bestimmte önologische Werte wie Restzucker und Alkoholgehalt“.
Wohin die Reise vor Ort geht, bestimmen im Wesentlichen sogenannte Schutzgemeinschaften, die als berufsständische Vertretung Vorgaben für die geschützte Ursprungsbezeichnung Rheingau machen können. Alles natürlich im Rahmen des deutschen Weingesetzes und geltender EU-Verordnungen. „Theoretisch könnten wir zum Beispiel die Rebsorten, die unter der Bezeichnung Rheingau vermarktet werden, auf Riesling und Spätburgunder beschränken. Was wir“, wie Seyffardt betont, „aber nicht tun werden.“
Was der Weinbauverband hingegen gerne hätte, wäre die Abschaffung der Bezeichnung Großlage bei der Herkunftsangabe und eine Aufwertung der Einzellage, mit der der Rheingau in der Vermarktung punkten könne, die aber auch dem Weintrinker am besten Aufschluss gebe. Das Signal an den Verbraucher heißt: „Wenn die Lage draufsteht, ist es der bessere Wein“.
Im April wurde die erforderliche Schutzgemeinschaft, genau: „Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinbaugebiet Rheingau“, von der Mitgliederversammlung des Rheingauer Weinbauverbands beschlossen. Das 16-köpfige Gremium setzt sich aus dem Vorstand des Weinbauverbandes, dem VDP-Rheingau, einem Vertreter der Rheingauer Sektkellereien sowie Vertretern des unteren, mittleren und oberen Rheingaus zusammen.
„Vor uns liegt noch ein großes Stück Arbeit“, sagt Seyffardt, der allerdings „große Chancen“ für den Rheingauer Wein sieht: „Künftig kann die Erzeugergemeinschaft ihre Erzeugungs- und Anbaubedingungen selbst bestimmen“. Bis zur nächsten Winterfachtagung des Verbandes im Januar will man „klare Vorstellungen haben, wie die Profilierung des Rheingaus“ künftig aussehen solle. Aufschluss darüber, wie man Einzellagen am besten hervorhebt, soll im Vorfeld ein internationales Symposium in Zusammenarbeit mit der Hochschule Geisenheim geben.