Neue Grundsteuer ab 2025: Was müssen Eigentümer beachten?

Die Grundsteuerreform sorgt für Ärger. Archivfoto: dpa

Seit 1. Juli sollen alle Eigentümer die Erklärung zur neuen Grundsteuer abgeben. Was steckt hinter der Grundsteuer-Reform? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Anzeige

WIESBADEN/MAINZ. Bei den Steuerberatern in Hessen und Rheinland-Pfalz stehen seit Monaten die Telefone nicht mehr still – erst recht seit vergangener Woche, als das Internet-Portal Elster zur elektronischen Erklärung der Grundsteuer überlastet zusammenbrach. Was steckt hinter der Grundsteuer-Reform, die seit Anfang des Jahres alle Grundbesitzer beschäftigt? Hierzu im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum gibt es überhaupt eine neue Grundsteuer? Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige grundsteuerrechtliche Bewertung für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Die alte Bewertung basierte auf Einheitswerten aus den Jahren 1935 (neue Bundesländer) und 1964 (alte Länder).

Funktioniert die Berechnung überall gleich? Als sich Bund und Länder 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz einigten, erhielten die Länder die Möglichkeit, vom „Bundesmodell“ abzuweichen.

Anzeige

Warum muss die Erklärung digital eingereicht werden? Der Bund hat vorgegeben, dass die Erklärung grundsätzlich elektronisch erfolgt – über das Webportal „Elster“, für das man sich zunächst registrieren muss (über die Adresse www.mein-elster.de). Weil dieses Portal – auch wegen Einkommensteuererklärungen – derzeit überlastet ist, kann man in manchen Bundesländern (die das Bundesmodell verwenden) alternativ auf die Website www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de zugreifen.

Was machen Bürger, die nicht über Internet verfügen? Wer keinen Internetzugang besitzt oder nicht über die notwendige Medienkompetenz verfügt, darf sich von Familienmitgliedern helfen lassen, die dafür ihre eigene Elster-Registrierung nutzen dürfen. Alternativ kann man beim Finanzamt eine „Härtefallregelung“ beantragen und die per Post zugesendeten Papiervordrucke ausfüllen.

Liegen denn die notwendigen Daten den Behörden nicht alle längst vor? Im Prinzip trifft das auf viele Angaben zu – aber nicht in digitaler Form. So liefert Rheinland-Pfalz den Bürgern im Datenstammblatt auch den Bodenrichtwert, den diese dann einpflegen müssen.

Anzeige

Ab wann gilt die neue Steuer? Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab 1. Januar 2025 zu leisten. Der Stichtag für die Erklärung, die bis zum 31. Oktober abgegeben werden muss, ist – etwa bei der Frage, wer Eigentümer ist – der 1. Januar 2022.

Wo erfahre ich mein Aktenzeichen? Das Aktenzeichen ist sowohl in Hessen als auch Rheinland-Pfalz in den von der Finanzverwaltung verschickten Informationsschreiben enthalten, in Hessen außerdem das zuständige Finanzamt, die personalisierte Identifikationsnummer und die Lagemerkmale des Grundbesitzes, in Rheinland-Pfalz eine Reihe von Angaben im Datenstammblatt (das nicht eingereicht werden darf). Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke ist, erhält für jede Einheit ein separates Aktenzeichen per Informationsschreiben.

Muss man auch Belege und andere Unterlagen einreichen? Das ist nicht erforderlich, es sei denn, das Finanzamt fordert diese an.

Ist auch für Mietwohnungen eine Erklärung abzugeben? Ja. Die Grundsteuer bezieht sich dann nicht auf die gesamte Fläche des Gebäudes, sondern nur auf besagte Wohnung – egal ob sie selbst bewohnt oder vermietet wird.

Was gehört zur Wohnfläche? Wohnräume, Küche, Bad, Flur, Abstellräume (außer im Keller) und das häusliche Arbeitszimmer. Wohnflächen werden erst ab einer lichten Höhe von einem Meter mit dem halben Ansatz und ab einer Höhe von zwei Metern mit vollem Ansatz berechnet, Terrassen- und Balkonflächen nur zu 25 Prozent angesetzt.

Was hat der Zensus mit der Grundsteuer zu tun? Nichts. Den Zensus („Volkszählung“) führen die Statistischen Landesämter durch, er wurde coronabedingt 2021 verschoben. Aus Datenschutzgründen kann kein Austausch der erhobenen Daten erfolgen.

Wird es teurer oder günstiger? Ob die Grundsteuer höher oder niedriger wird, ergibt sich erst, wenn die neuen Hebesätze in den Städten und Gemeinden feststehen, also 2024. Aus dem Grundsteuerbescheid durch die Kommune ergibt sich dann die neu zu zahlende Grundsteuer. Für die Kommunen, das ist festgelegt, soll die Reform „aufkommensneutral“ sein, also sollen insgesamt nicht weniger der wichtigen Einnahmen bereitstehen.