Sechs Awo-Verantwortliche stehen unter Betrugsverdacht: Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Dienstag Wohnungen und Büros unter anderem in Frankfurt und Wiesbaden durchsucht.
Wiesbaden/Frankfurt/Bad Schwalbach. Im Awo-Skandal greifen die Ermittlungsbehörden nun zu härteren Mitteln. Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden am Dienstagvormittag mehrere Wohnungen und Geschäftsräume von Verantwortlichen der Wiesbadener und Frankfurter Arbeiterwohlfahrt durchsucht.
Bildergalerie
Sichergestellt worden seien Geschäftsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form, die nun in der Folge ausgewertet werden. Im Visier der Ermittler sind „zwei Frauen und vier Männer im Alter zwischen 40 und 63 Jahren“, gibt die Staatsanwaltschaft bekannt. Die Personen seien teilweise gleichzeitig in den Kreisverbänden Wiesbaden und Frankfurt „zum Teil ehrenamtlich in leitenden Funktionen tätig“.
84 Beamten durchsuchen 14 Liegenschaften
Insgesamt sind an der Aktion 84 Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft beteiligt. Die konzertierte Aktion der Staatsanwaltschaft, der Polizeipräsidien Frankfurt, Westhessen, Südosthessen und des Landeskriminalkamtes Berlin erstreckt sich über 14 unterschiedliche Liegenschaften in Wiesbaden, Frankfurt, Bad Schwalbach, Berlin und Schöneck im Main-Kinzig-Kreis.
Bei den Räumlichkeiten, die am Dienstag Vormittag in Bad Schwalbach von der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Awo-Spendenaffäre durchsucht worden sind, handelt es sich nicht um die Awo-Geschäftsstelle in Bad Schwalbach. Das teilte der Vorsitzende des Awo-Kreisverbandes, Georg Breitwieser, auf Anfrage mit. „Wir sind von den Vorgängen in keiner Weise betroffen“, betonte Breitwieser. Der Kreisverband Rheingau-Taunus unterhalte keine Geschäftsbeziehungen zu den Kreisverbänden Wiesbaden und Frankfurt und sei autark. Dies habe er am Morgen auch in einer E-Mail an alle Vorstandsmitglieder klar gestellt.
In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, eine anonyme Strafanzeige und die Presseberichterstattung hätten zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens geführt. Gegenstand des Verfahrens sei zum einen der „Verdacht des Betruges zum Nachteil der Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit dem Betrieb von zwei Flüchtlingsunterkünften“. Dort seien Personalkosten „im hohen sechsstelligen Bereich“ abgerechnet worden. Zum anderen bestehe der „Verdacht der Untreue zum Nachteil der AWO“. Konkret geht es hier um die „Vereinbarung und Entgegennahme satzungswidriger Vergütungen bzw. ungerechtfertigter Honorarzahlungen sowie der Gewährung einer überhöhten Dienstwagenpauschale“.