Bundes-Notbremse läuft am Mittwoch aus

aus Coronavirus-Pandemie

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Die Corona-Notbremse sorgte wie hier in Frankfurt nachts für leere Straßen. Nun wird sie aufgehoben. Foto: dpa
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Nachdem die Inzidenzen in Deutschland deutlich gesunken sind, läuft die Notbremse am Mittwoch wie geplant aus. Der Städte- und Gemeindebund mahnt jedoch zur Vorsicht.

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BERLIN. Im April haben Bund und Länder die Bundes-Notbremse beschlossen, am Mittwoch laufen die Regelungen nun aus. Die Notbremse regelte unter anderem Kontakt- oder nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Schließungen im Einzelhandel ab einer Inzidenz von 100.

Die in der Bundesnotbremse verankerte Homeoffice-Pflicht läuft an diesem Mittwoch ebenfalls aus. Unternehmen müssen dennoch weiterhin Corona-Maßnahmen aufrechterhalten, zwei Tests pro Woche anbieten und Hygienepläne erstellen. Das ist in der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt, die mit dem 1. Juli in Kraft tritt und bis zum 10. September gelten soll.

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Städte- und Gemeindebund plädiert für Reaktivierung

Vor dem Auslaufen der Bundes-Notbremse am Mittwoch plädiert der Städte- und Gemeindebund bei Bedarf für eine Reaktivierung der bundeseinheitlichen Regeln. "Wenn die Infektionszahlen erneut stark steigen, sollte die Bundes-Notbremse wieder in Kraft gesetzt werden. Wir haben die Pandemie nicht überwunden und wissen nicht, welche Mutationen noch auf uns zukommen", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Welt" (Dienstag).

Ähnlich äußerte sich der Städtetag: "Aktuell sind wir zum Glück mit den Inzidenzen weit von einer Bundes-Notbremse entfernt. Sie muss nur dann erneut installiert werden, falls die Zahl der Infektionen auch wegen neuer Virusvarianten bundesweit wieder stark steigt", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Zeitung. "Bundeseinheitliche Regeln haben bei sehr hohen Inzidenzen dazu beigetragen, dass die Menschen sie nachvollziehen konnten."

Die im April in Kraft getretene Bundes-Notbremse ist im Infektionsschutzgesetz längstens bis zum 30. Juni befristet. Kanzlerin Angela Merkel hatte Ende Mai gesagt, dass sie auslaufen könne. Aber: "Sollte sich etwas entwickeln durch Mutationen, was wir alles nicht hoffen, dann können wir das jederzeit reaktivieren."

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Skeptischer äußerte sich der Landkreistag in der "Welt": Man halte es "generell für fraglich, passgenaue Lösungen für höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben", sagte Präsident Reinhard Sager. "Man sollte dieses Instrumentarium nicht erneut in das Infektionsschutzgesetz aufnehmen, nachdem es Ende Juni ausläuft."

Von dpa / dans