Rutschige Radwege beschäftigen Mainzer Stadtratsfraktionen

Nach starkem Schneefall im Januar beschwerten sich so einige Mainzer über nicht befahrbare Radwege und -Schutzstreifen – denn nicht nur an der Unteren Zahlbacher Straße mussten Fahrradfahrende mit verschneiten Strecken vorliebnehmen.

Ende Januar sorgte starker Schneefall bei Radfahrern für Unmut über den Winterdienst der Stadt. Wie wird die Räumung von Straßen und Radwegen bei Schnee und Eis priorisiert?

Anzeige

Mainz. Vorsicht, Rutschgefahr! Starker Schneefall Ende Januar beschäftigte einige Mainzer, die im Anschluss mit dem Fahrrad unterwegs waren, und feststellen mussten: Viele Radwege und Schutzstreifen sind nicht befahrbar. Der Entsorgungsbetrieb der Stadt sah darin jedoch keinen Fehler seinerseits: Er sei seinen gesetzlichen Winterdienstpflichten nachgekommen und habe das Räumen und Streuen der Straßen nach einer Prioritätenliste abgearbeitet, hieß es damals vonseiten der städtischen Pressestelle. Doch wie genau sieht diese Prioritätenliste eigentlich aus? Unter anderem das haben sich die Stadtratsfraktionen SPD, Piraten und Volt gefragt und eine entsprechende Anfrage an die Stadt gestellt – die SPD am 20. Januar, Piraten und Volt zusammen am 21. Januar. Beide Anfragen kamen also passend zum verschneiten Wochenende, bezogen sich allerdings auf den Wintereinbruch Mitte Dezember 2022, der bereits die Frage nach der Priorisierung beim Räumen von Straßen aufkommen lies.

Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger antwortete stellvertretend für die Stadt auf die Anfragen in zwei Schreiben – alles im städtischen Ratssystem zu finden. Die Priorisierung werde entsprechend der in der Dienstanweisung Winterdienst festgelegten Rangfolge bearbeitet. Damit leitet sie die Auflistung der Rangfolge ein (siehe Infokasten).

Auf einer Karte, die den Anfragen und Antworten im Ratssystem beigefügt ist, sind die bei Schneefall zu räumenden Hauptradwege farbig markiert. Diese stehen laut Prioritätenliste an zweiter Stelle und werden somit nach den verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen im Straßenverkehr geräumt. „Die rechtlichen Verpflichtungen zum Winterdienst auf Radwegen sehen nach gängiger Rechtsprechung keine Bevorzugung des Radverkehrs gegenüber dem Auto-/ Fußgängerverkehr vor“, schreibt Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle bereits Ende Januar auf Anfrage dieser Zeitung. Bei den sogenannten Fahrradschutzstreifen, die sich zum Teil auf zuerst geräumten Hauptverkehrsstraßen befinden, handele es sich nicht um amtliche Radwege – sie müssten dementsprechend nicht benutzt werden. Eine geräumte Fahrspur sei zudem vorübergehend ausreichend – gestreut werden muss also offenbar nicht.

Anzeige

Prioritätenliste wie Radwegenetz ausgebaut

Ergänzend zur Prioritätenliste schreibt Steinkrüger: „Da das Radwegenetz stetig weiterentwickelt wird, wird auch die Prioritätenliste in Abstimmung mit den zuständigen Stellen weiter fortgeführt.“ Dazu werde jährlich vor Saisonbeginn die Planung überarbeitet und entsprechend dem Ausbau des Radwegenetzes angepasst. Der Planung würden unter anderem Hinweise von Bürgern und aus Ortsbeiräten zugrunde gelegt. „Um den Anforderungen der Räum- und Streupflicht dabei gerecht werden zu können, wird auch die Ausweitung der personellen Situation ein weiteres Thema sein“, schließt Janina Steinkrüger ihre schriftliche Antwort.

Als das Thema Winterdienst anschließend in der letzten Stadtratssitzung aufkam und Bürgermeister Günter Beck die anwesenden Fraktionsmitglieder fragte, ob sie noch etwas dazu zu sagen hätten, herrschte Stille im Saal. Eine hitzige Diskussion über den kalten Niederschlag, der die Wege behindert, kam also nicht auf.