MASSENHEIM - Zwischen dem Vorstand des TuS Massenheim und den zwölf Besitzern der Erbbaugrundstücke in Massenheim wurde nun eine Einigung erzielt. In einer gemeinsamen Erklärung verweisen Roland Reiß, zweiter Vorsitzender des Turn- und Sportvereins und Gerhard Hornung als Vertreter der Erbbaupächter auf zwei Treffen im Vereinsheim des TuS Massenheim, bei denen fast alle Beteiligten anwesend waren. Dem Verein sei bewusst, dass seine Position der Gemeinnützigkeit nicht nur im sportlichen Sinne zu verstehen sei, heißt es darin. So sei am Ende ein gemeinsamer Konsens zustande gekommen, der sich wie folgt darstellt.
Künftige Anpassungen erfolgen auf Grundlage des geltenden Erbbauvertrages, der 1978 zwischen dem TuS Massenheim und den Erbpachtnehmern geschlossen wurde. Eine Anpassung des Erbbauzinses erfolgt frühestens nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der letzten Anpassung. Ebenso ist nur die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse aus diesem Zeitraum für die Anpassung relevant. Für die Besitzer der Erbbaugrundstücke ergibt sich demnach für die nächsten fünf Jahre eine Erhöhung von 13,58 Prozent. Betrachtungszeitraum war vom 2009 bis 2016. Alle Beteiligten seien erleichtert, dass mit dem neuen Vorstand schnell eine einvernehmliche Lösung gefunden worden sei.
Mit dem alten Vorstand gab es dagegen noch einige Probleme (wir berichteten). Im vergangenen November war den Erbbaupächtern noch angekündigt worden, dass eine Erhöhung des Erbbauzinses unumgänglich sei. Damals vertrat der TuS die Ansicht, dass die Steigerung des Bodenwertes auch eine Anhebung des Erbbauzinses rechtfertigt und stellte eine Verfünffachung des Erbbauzinses in den Raum. Die Erbbaupächter, die dieser Argumentation heftig widersprachen, hätten es damals wohl auch auf einen Prozess ankommen lassen. Das ist nun aber Schnee von gestern, denn mit dem neuen Vorstand wurde ja nun eine einvernehmliche Lösung gefunden.