Das Hochheimer Stadtparlament hat sich für ein Feuerwerks- und Alkoholverbot im öffentlichen Raum entschieden.
HOCHHEIM/MAIN - Feuerwerk an Silvester ist jetzt genauso wie jede An- und Versammlung bundesweit verboten. Für ganz Hochheim beschloss das die Stadtverordnetenversammlung parallel zu den Mitteilungen von Bundes- und Landesregierung extra und ausdrücklich. Alle Fraktionen befürworteten ohne Diskussion den Eilantrag der Grünen zum Feuerwerksverbot. „Wir wollen die Altstadt und das Weihergelände plus den einen oder anderen Weg in den Weinbergen feuerwerksfrei halten“, begrüßte auch Bürgermeister Dirk Westedt (FDP) den Eilantrag.
Die Grünen forderten, dass die Hochheimer Ordnungsbehörde privates Feuerwerk zum Jahreswechsel „auf allen Plätzen, Straßen und Wegen“ untersagt, „die bekanntermaßen zu diesem Zweck an Silvester aufgesucht werden“. In ihrer Begründung stützte sich die Fraktion auf den Bund-Länder-Beschluss. Dessen Verbot umfasst den Verkauf von Pyrotechnik zu Silvester, An- und Versammlung. Silvesterfeuerwerk auch zu zünden, verbietet dieser Beschluss allerdings nur „an publikumsträchtigen öffentlichen Orten“. Ansonsten rät er davon lediglich „dringend“ ab. Mit den Beschlüssen gibt es jetzt klare Regeln für Hochheim an Silvester. Sie gelten für das gesamte Stadtgebiet von Massenheim bis zur Südstadt.
Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an alle Bürger, sich an die Verbote zu halten. Sie sind nötig, um weitere Corona-Infektionen einzudämmen und Verletzung durch Feuerwerk zu vermeiden. Das wiederum ist wichtig, damit die Kapazitäten der bereits jetzt überlasteten Notaufnahmen nicht gesprengt werden.
Die Stadt untersagt neben dem Verkauf von Feuerwerk das Zünden auf allen öffentlichen Flächen. Genauso wenig wie private Feuerwerke erlaubt sind, wird es ein öffentliches Feuerwerk geben. Im gesamten öffentlichen Raum Hochheims gilt außerdem bereits ein absolutes Alkoholverbot. Silvester zusammen feiern dürfen überdies maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Zu dieser Regel gibt es ebenfalls keinerlei Ausnahmen. Sie betrifft genauso den öffentlichen Raum. Auch auf Straßen, Wegen und Plätzen dürfen sich keine Gruppen bilden, die mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten umfassen.