Verhandlungen im Streit um Kirchturm wieder aufgenommen

Obwohl eine gerichtliche Klärung beschlossene Sache ist, verhandeln Stadt und Kirchengemeinde wieder im Streit um den Kirchturm in Assmannshausen. Archivfoto: RMB/Heinz Margielsky

Obwohl die Stadtverordneten beschlossen hatten, die Sache gerichtlich klären zu lassen, verhandelt die Stadt wieder mit der Kirche über den Kirchturm in Assmannshausen.

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ASSMANNSHAUSEN. Die Stadt Rüdesheim verhandelt gegenwärtig mit der Kirche Heilig Kreuz darüber, wie sich die Stadt von ihren Unterhaltungspflichten für den sanierungsbedürftigen Kirchturm in Assmannshausen freikaufen könnte. Das geht aus der Antwort auf eine Große Anfrage der SPD hervor. Dazu habe der Magistrat aber gar kein Mandat, stellte Wolfgang Weinem fest. Es gebe einen eindeutigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Feststellungsklage zu erheben.

Heilig Kreuz verlangte knapp eine Million Euro

Tatsächlich hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits im Dezember 2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Angelegenheit notfalls gerichtlich klären zu lassen. Vorausgegangen war die Ablehnung des Angebots der Stadt, sich für 250 000 Euro von der Baulast für den Kirchturm freizukaufen. Der Pfarrei Heilig Kreuz war das zu wenig. Sie verlangte knapp eine Million Euro, eine Summe, mit der der Kirchturm nach groben Schätzungen zweimal saniert werden könnte. Im März 2017 war die Kirchbaulast erneut Thema in der Stadtverordnetenversammlung, die jedoch unter Verweis auf den Grundsatzbeschluss zur gerichtlichen Klärung keinen neuen Beschluss fasste.

Im Januar 2018, so ist der Antwort auf die Große Anfrage der SPD zu entnehmen, habe der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB), mit dem die Stadt das weitere Vorgehen besprochen habe, jedoch mitgeteilt, dass eine Feststellungsklage nicht der richtige Weg sei. Jetzt sei erst einmal die Kirchengemeinde am Zuge. Wenn sie konkrete Forderungen an die Stadt herantrage, könne in einem gerichtlichen Verfahren eine Klärung herbeigeführt werden. Zwischenzeitlich habe die Kirche signalisiert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sei. So sei zum Beispiel eine Zahlung des Ablösebeitrags in zehn Jahresraten denkbar.

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Dass die Zivilgemeinde sich verpflichtete, den Kirchturm, den es damals allerdings schon gab, zu bauen und zu unterhalten, geht aus mehreren Schriftstücken von 1901 und 1902 hervor. Gestützt auf ein schon etwas älteres Gutachten des HSGB hatte auch Bürgermeister Volker Mosler die Haltung vertreten, dass es für die städtische Unterhaltungspflicht keine Grundlage mehr gebe, nachdem der Kirchturm anders als früher heute nur noch zu rein kirchlichen Zwecken genutzt werde.

Der Anwalt der Kirchengemeinde vertritt dagegen die Auffassung, dass die Pflicht zur Unterhaltung auf regionalem und lokalem Gewohnheitsrecht beruht und ohne Gegenleistung besteht. Für das Fortbestehen der Baulast komme es deshalb überhaupt nicht darauf an, ob der Kirchturm von der Zivilgemeinde noch genutzt werde. Zu berücksichtigen sei vielmehr, dass der Kirchturm für Rüdesheim heute einen erheblichen Funktionszuwachs erhalten habe. Er präge das Ortsbild von Assmannshausen und sei für den Tourismus von großer Bedeutung.

Das trifft sicherlich auf viele Kirchtürme zu, auch im Rheingau. Trotzdem unterzeichneten viele Pfarrgemeinden die 2003 von den beiden Kirchen, dem Land Hessen und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelte Rahmenvereinbarung zur Ablösung kommunaler Kirchenbaulasten. Nur Heilig Kreuz in Assmannshausen stimmte dagegen. Wie es nun weitergeht, bleibe abzuwarten, erklärte Mosler in der Stadtverordnetenversammlung. Vergangenen Donnerstag hätten sich beide Seiten noch mal ausgetauscht. „Jetzt warten wir auf Vorschläge der Kirche.“