Im September 2016 legten die Eigentümer der Rüdesheimer Weinkellerei die ersten Pläne für die Verwendung des Geländes nach der Schließung der Kellerei vor. Der Betrieb...
RÜDESHEIM. Im September 2016 legten die Eigentümer der Rüdesheimer Weinkellerei die ersten Pläne für die Verwendung des Geländes nach der Schließung der Kellerei vor. Der Betrieb ist zwischenzeitlich eingestellt, die Pläne schon diverse Male geändert worden. Streitpunkt war von Beginn an, wie dicht das Gelände zwischen Friedrichstraße und Albertistraße bebaut werden darf. Außerdem gab es Diskussionen darüber, ob die Straße durch das Wohngebiet eine öffentliche Straße oder eine Privatstraße wird. Bis zum jüngsten Stadtparlament einigten sich die Stadtverordneten und der Bauherr, die Consus GmbH, auch in den letzten strittigen Punkten.
Grundstück wird „Allgemeines Wohngebiet“
Das komplette Grundstück wird „Allgemeines Wohngebiet“. Zudem wird die Straße durch das Wohngebiet eine öffentliche Straße, die entgegen der Planung noch etwas begradigt wird. Bei einer Gegenstimme aus den Reihen der WIR stimmte das Stadtparlament mit großer Mehrheit für die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Im unteren Bereich des Grundstücks zur Bahnlinie hin ist eine Pflegeeinrichtung mit betreutem Wohnen für 80 bis 100 Personen geplant. Das Grundstück hat die Consus schon an einen Investor verkauft, der bereits verschiedene Pflegeeinrichtungen betreibt. Dass der Bedarf dafür da ist, obwohl auch auf dem Asbachgelände und an der Taunusstraße Wohnprojekte für Senioren geplant seien, habe eine Standortanalyse ergeben. Im oberen Teil des Grundstücks zur Friedrichstraße hin sind Einzelhäuser vorgesehen. 35 Prozent der Fläche dürfen dort bebaut werden, im südlichen Teil sind es 40 Prozent. Über die bauliche Ausnutzung der insgesamt rund 17 000 Quadratmeter großen Fläche hatte es im Vorfeld längere Diskussionen gegeben. Die Consus wünschte mit Blick auf den Erlös eine dichtere Bebauung, was die Stadt mit Blick auf das Stadtbild und die umgebende Bebauung ablehnte.
Gefunden wurde schließlich ein Kompromiss. Auf Wunsch des Grundstückseigentümers wird entgegen der ursprünglichen Planungsidee, die nördlich Wohngebiet und südlich Mischgebiet vorsah, ein „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Auch für die Straße wurde schließlich noch eine Lösung gefunden. Sie soll eine öffentliche Straße werden, die von allen genutzt werden kann. Die WIR hatte argumentiert, dass die kurvige Straße durch das Wohngebiet – eine Verbindung zwischen Friedrichstraße und Albertistraße – keinen Nutzen für die Stadt habe. Die Stadt muss sie aber unterhalten, wenn sie öffentlich gewidmet ist. Die Planer, die die s-förmige Straße unter anderem damit begründeten, dass dadurch das Durchfahrtstempo gedrosselt werde und die Längsneigung sonst zu hoch wäre, hatten zugesagt, den Radius der unteren Kurve zu begradigen.