Der Ersthund kostet in Lorch 90 Euro, der zweite 180 Euro. Für gefährliche Hunde sind künftig 600 Euro fällig. Für Diskussionen sorgte indes, wie „Gefährlichkeit“ definiert wird.
LORCH. Auch die Stadt Lorch besitzt nun eine neue Hundesteuer-Satzung.
90 Euro kostet der erste Hund in einem Haushalt jährlich und 180 Euro der zweite. Der Tarif für das jeweils dritte Tier wurde gestrichen, zumal in der Stadt lediglich acht „Dritthunde“ registriert sind. 288 Hunde gibt es offiziell insgesamt. 600 Euro im Jahr werden für einen „gefährlichen Hund“ fällig. Die Definition von Gefährlichkeit führte zu einigen Diskussionen und knappen Abstimmungsergebnissen im Parlament.
So hatte die FWG einen Antrag gestellt, laut dem die Hunde nicht nach einer Rassenliste eingestuft werden sollten. Diese Idee stamme aus Rüdesheim, sagte Mario Pohl, die meisten „Beißvorfälle“ passierten nicht mit Listenhunden. Michael Happ (SPD) sah dies genauso: „Es ist eine faire Lösung, das vom Verhalten abhängig zu machen“, meinte er, auch Schäfer- und Mischlingshunde seien mitunter auffällig.
Der FWG-Antrag scheiterte jedoch bei Stimmengleichheit. Mit 9 zu 7 setzte sich der Satzungsentwurf der Verwaltung durch. Bürgermeister Jürgen Helbing (CDU) teilte mit, dass generell ein beißender Hund nach einem Wesenstest gegebenenfalls als gefährlich klassifiziert werde. Thomas Schott (CDU) ergänzte außerdem, dass gewerbliche Züchter eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen könnten.