Alkohol bei Fastnachtszügen im unteren Rheingau tabu

(red). Bei den Fastnachtszügen im unteren Rheingau wird es nach Mitteilung des Präventionsrats Unterer Rheingau „in den drei Städten, in denen Züge stattfinden“,...

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RHEINGAU. (red). Bei den Fastnachtszügen im unteren Rheingau wird es nach Mitteilung des Präventionsrats Unterer Rheingau „in den drei Städten, in denen Züge stattfinden“, Auflagen zum Alkoholkonsum und zur Musik geben. Sie sollen einen sicheren Ablauf garantieren und verhindern, dass es wie in vergangenen Jahren zu Zwischenfällen oder Ausschreitungen kommt.

Im Präventionsrat hatten sich die Veranstalter von Fastnachtsumzügen, die Ordnungsämter der Städte Geisenheim, Oestrich-Winkel, Lorch und Rüdesheim, die Polizei und der Fachdienst Brandschutz des Rheingau-Taunus-Kreises zu einem Dialog getroffen. Hintergrund waren die teilweise erheblichen Probleme im unteren Rheingau bei Fastnachtsumzügen. Ziel ist es, gemeinsam Regelungen zu finden, die in den beteiligten Kommunen zu einem sicheren Ablauf der Umzüge beitragen. Auch Eltern und Schüler sollen über die Probleme, die sich in der Vergangenheit ergeben haben, aufgeklärt werden.

Bei den Auflagen sei vorgesehen, dass bei den Fastnachtszügen ein Musikverbot für die An- und Abfahrt durchgesetzt werde. Außerdem solle Musikbeschallung erst eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn zulässig sein. Wie schon in vergangenen Jahren müsse die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge durch ein sogenanntes Brauchtumsgutachten nachgewiesen werden.

Weiterhin werde im Rahmen einer Allgemeinverfügung ein Verbot von Spirituosen für die Zugstrecke und den angrenzenden Bereich für die Dauer des Zuges und der anschließenden Feiern auf der Straße ausgesprochen.

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Der Präventionsrat nehme sich mit diesem Thema eines gesamtgesellschaftlichen Problems an, das in den vergangenen Jahren verstärkt bei unterschiedlichen Veranstaltungen, unter anderem auch bei Fastnachtsumzügen, aufgetreten sei, heißt es.