Groll gegen Steinewerfer - Behörden können Erbenheimer Rentner nicht helfen
08.01.2013 - ERBENHEIM
Von Christian Struck
Man merkt Erwin Erk den Ärger an, den er seit Jahren mit sich herumträgt. Ärger über die Stadt, über die Behörden und über die Jugendlichen, die laut Erk von dem an sein Grundstück an der Moabiter Straße in Erbenheim angrenzenden Spielplatz Steine auf seinen Rasen und gegen sein Haus werfen.
„Seit 1998 geht das schon so“, erzählt der aufgebrachte Rentner. „Im letzten Jahr musste ich eine Balkontürscheibe auswechseln, und seit letzten Sonntag hat sie schon wieder einen Knacks“, beklagt der 75-Jährige. Da hat schon wieder Grobschotter sein Fenster getroffen. „Die Polizei kommt und sagt, man kann da nichts machen“, kritisiert er die, wie er es nennt, Untätigkeit der Behörden. Beim Grünflächenamt, beim Ortsvorsteher, selbst beim Oberbürgermeister habe er sich schon beschwert. Immer wieder habe es vertröstende Worte gegeben.
Anzeige gegen Unbekannt
An besagtem Sonntag dann reicht es den Erks. Erwin und Rosemarie Erk stellen bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Polizisten, die den Fall aufnehmen, beziffern den Sachschaden auf 900 Euro. „Über Straftaten in den vergangenen Jahren ist bei uns allerdings nichts vermerkt“, stellt Polizeihauptkommissar Markus Hoffmann vom Präsidium Westhessen fest.
Beim Erbenheimer Ortsvorsteher Wolfgang Reinsch sind Erwin Erk und sein Problem jedoch seit Langem bekannt.„Das Thema taucht alle Jahre wieder auf“, berichtet Reinsch. Man habe auch die für Erbenheim zuständige Jugendarbeit auf den Fall angesetzt. Ohne Ergebnis. „Wir können den Spielplatz und das Grundstück von Herrn Erk nicht rund um die Uhr bewachen“, verdeutlicht Reinsch das Dilemma. Von Untätigkeit könne jedenfalls keine Rede sein, stellt er klar. Man könne von Seiten des Ortsbeirats das Problem nur an die zuständigen Behörden weitergeben.
Laut Anwalt aussichtlos
Doch all das hilft Erwin Erk nicht weiter. Einen Anwalt habe er beauftragen wollen. Der habe ihm jedoch erklärt, dass es ein aussichtsloses Unterfangen sei. Es würde ihn nur Geld und Nerven kosten, habe der Anwalt gewarnt. „Das ist hier ein rechtsfreier Raum, und zwar schon seit Jahren“, klagt Erk. Vorerst bleibt ihm der Ärger also erhalten. So muss er nun seine Balkontürscheibe erneut auswechseln. Und hoffen, dass der nächste unbekannte Steinewerfer nicht wieder einen bleibenden Schaden hinterlässt.


