Von Angelika Eder
HEILBERUFETAG BKA-Gesetz im Fokus der Kritik
"Schützt das Verhältnis zwischen Patienten und Therapeut!", forderten die sieben hessischen Heilberufskörperschaften bei ihrem dritten Hessischen Heilberufetag. Dabei nahmen sie Bezug auf das so genannte BKA-Gesetz und die Gesetzgebung in Hessen. Diese verteidigte Volker Bouffier, Hessischer Minister des Innern und für Sport, bei der Veranstaltung in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft: Er führte aus, dass der Eingriff des Staates auch in den bisher geschützten Raum der therapeutischen Beziehung für die Gefahrenabwehr unumgänglich sei.
"Entmündigung"
Dagegen postulierten die Therapeuten für sich den gleichen gesetzlich verankerten Vertrauensschutz, wie ihn beispielsweise Politiker, Anwälte und Journalisten genießen: "Denn der Schutz des absoluten Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist durch die Gesetzgebung auf unserer Landes- und der Bundesebene unter die Räder gekommen", erklärte Dr. Giesbert Schulz-Freywald, Landeszahnärztekammer Hessen. Überdies komme der Eingriff einer Entmündigung der freien Berufe statt, so Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten Hessen. "Wir sind einerseits dem Patienten gegenüber verantwortlich, andererseits dem Gemeinwohl. Und diesem inneren Konflikt, diesem ethischen Dilemma muss ich mich stellen. Das kann mir keine Sicherheitsmaßnahme abnehmen, sonst entmündigt sie mich als verantwortlichen Bürger", bekräftigte Hardt. Dass man gerade in der Psychotherapie in privateste Dinge vordringe, sei doch wohl zweifelsfrei. Schließlich fordere man die Patienten auf, dem Therapeuten alles anzuvertrauen.
Beschwerde eingelegt
Hardt hat sich wie andere auch der Beschwerde des früheren Bundesinnenministers Gerhard Baum gegen das BKA-Gesetz in Karlsruhe angeschlossen. Baum begründete seine Haltung zum einen mit seinem "Leben im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit", dem eigenen Erleben der Nazi-Diktatur. "Sicherheit ist kein Grundrecht, und Freiheit ist nun einmal ohne Unsicherheit nicht denkbar", so Baum bei der Pressekonferenz vor der Veranstaltung. Er hatte ebenso wie Schulz-Freywald den Wortlaut des Hippokrates-Eides mitgebracht, der, obwohl aus der Zeit um 400 vor Christus, nach wie vor höchst aktuell sei. Da heißt es: "Was auch immer ich bei der Behandlung oder auch unabhängig von der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre, werde ich, sowie es niemals nach außen verbreitet werden darf, verschweigen, in der Überzeugung, dass derartige Dinge unaussprechbar sind."
Also werde man nun die Entscheidung in Karlsruhe abwarten, so schloss Baum seine Ausführungen. "Geht es gut aus, ist das hessische Gesetz weg - wie bei der Todesstrafe." Die war in der Verfassung unseres Bundeslandes bis 1998 verankert, wurde jedoch durch das Bundesrecht gebrochen.

