Richter urteilen gegen Hausunterricht
cc. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in zwei Fällen bestätigt, dass Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Schule geschickt hatten, das Sorgerecht entzogen werden durfte. Der Besuch der staatlichen Grundschule diene "dem legitimen Ziel", den staatlichen Erziehungsauftrag durchzusetzen, urteilten die Richter. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Für den BGH aber setzt Integration voraus, dass sich religiöse und weltanschauliche Minderheiten nicht abgrenzten. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, sei eine wichtige Aufgabe der Grundschule. Anders als in Deutschland ist das so genannte Homeschooling in anderen Ländern akzeptiert, in den USA sollen mehr als zwei Millionen Kinder ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet werden. Hier zu Lande unterstützt der Förderverein Clonlara Schule diese Idee (www.clonlara.de). Nach dessen Angaben wird mehr als 100 Kindern Hausunterricht erteilt. Freilich hat die in Deutschland praktizierte Schulpflicht bislang auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand gehabt. Der urteilte, dass das Verbot des Hausunterrichts nicht gegen Menschenrechte der Eltern verstößt. Geklagt hatte dort eine Familie, die den Schulbesuch ihrer Kinder ebenfalls aus religiösen Gründen ablehnt. Weitere Klagen sind noch anhängig. Darunter die einer Familie, deren drei Söhne sich nach jahrelangem Schulbesuch geweigert hatten, in die Schule zu gehen, weil sie dort unter der Gewalt ihrer Mitschüler litten.

