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Wiesbaden 

Pro und Contra Volksentscheide – mehr Demokratie oder gefährlicher Populismus?

02.08.2010 - WIESBADEN


Contra: Kristina Schröder

Die jüngsten Volksentscheide in Hamburg und Bayern haben die Diskussion entfacht, ob jene Form der direkten Demokratie auch auf Bundesebene ausgeweitet werden soll. Bislang sieht unser Grundgesetz vergleichbare Abstimmungen nur in zwei Fällen vor: Bei der Einführung einer neuen Verfassung und der Neugliederung des Bundesgebietes. Würde künftig auch über andere, vom Volk initiierte Entscheide bundesweit abgestimmt, müssten tiefgreifende Verfassungsänderungen vorgenommen werden.

Die Väter unseres Grundgesetzes haben sich für eine repräsentative Demokratie entschieden, die sich in den letzten 61 Jahren bewährt hat. Dazu gehört, dass die gewählten Volksvertreter ausführlich über Gesetzentwürfe diskutieren. In den Faktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen bringen sie ihr Fachwissen zu spezifischen Themen ein. Jeder Abgeordnete trägt für seinen Bereich in doppelter Hinsicht Verantwortung: Zum einen vor den Wählern – ist ein Bürger mit der Entscheidung seines Abgeordneten unzufrieden, kann er dies bei der nächsten Wahl kundtun. Zum anderen fachlich – erst der intensive Austausch mit anderen Experten lässt einen Gesetzentwurf reifen.

Dafür oder dagegen?

Im politischen Diskurs spielt das Aushandeln von Kompromissen folglich eine große Rolle. Bei einem Volksentscheid kann die Bevölkerung jedoch lediglich für oder gegen etwas stimmen. Es ist nicht möglich, auf Detailfragen Einfluss zu nehmen. Und es fehlt die Verantwortlichkeit für die Ergebnisse einer Abstimmung – das Volks kann sich ja nicht selbst abwählen, wenn es mit dem Ausgang eines Volksentscheids unzufrieden ist. Davon abgesehen, lassen sich vielschichtige Sachverhalte in den seltensten Fällen auf eine Ja-oder-Nein-Frage zuspitzen. Ein Volksentscheid auf Bundesebene kann den komplexen Fragen unserer pluralistischen Gesellschaft kaum gerecht werden.

Mehrheit für Todesstrafe?

Das ist auf kommunaler Ebene etwas anderes: Bürgerbegehren und Volksentscheide, bei denen man über Sachverhalte aus dem direkten Umfeld abstimmen kann, sind eine gute Sache! Die Ergebnisse müssen dann von der Politik auch respektiert werden und dürfen nicht – wie in Hamburg – von den politisch Verantwortlichen als „Gucci-Protest“ verunglimpft werden.

Schließlich bliebe bei Volksentscheiden auf Bundesebene zu befürchten, dass Themen emotional hochgepeitscht werden. Dann gäbe es vermutlich schnell eine Mehrheit, die sich für die Einführung der Todesstrafe bei Sexualverbrechen ausspricht. Populismus, aktuelle Stimmungen und geschürte Emotionen dürfen jedoch nicht Grundlage der Politik werden. Diese muss mittel- und langfristig ausgerichtet sein, um auch in Zukunft ein Leben in Wohlstand und Sicherheit zu gewährleisten.

Kristina Schröder (links) und Heidemarie Wieczorek-Zeul. Foto: dpa

Kristina Schröder (links) und Heidemarie Wieczorek-Zeul. Foto: dpaVergrößern

Zur Person:
Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Ministerin

Heidemarie Wieczorek-Zeul (67) ist seit 1987 Wiesbadener Bundestagsabgeordnete und derzeit Mitglied des Auswärtigen Ausschusses. Sie war 11 Jahre lang Bundesministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Kristina Schröder, CDU-Bundestagsabgeordnete und Ministerin

Kristina Schröder (32) ist seit 2002 Wiesbadener Bundestagsabgeordnete, seit 2009 als direkt gewählte Abgeordnete. Seit Ende November 2009 ist die promovierte Politikwissenschaftlerin Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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