Pro und Contra Volksentscheide – mehr Demokratie oder gefährlicher Populismus?
02.08.2010 - WIESBADEN
Erst ein Volksentscheid in Bayern zum Thema Rauchen, dann in Hamburg zur Zukunft der Grundschule. Immer lauter werden die Stimmen, Volksentscheide in allen Bundesländern zur Grundlage von politischen Entscheidungen zuzulassen. Wir wollten in unserem Pro und Contra von Politikern wissen: Wie stehen sie zu diesem Thema?
Pro: Heidemarie Wieczorek-Zeul
Der Hamburger Volksentscheid hat die Debatte um Volksentscheide, Volksbegehren und Volksinitiativen auf Bundesebene neu belebt. Wir in Wiesbaden können uns noch gut erinnern an die Pläne zur Bebauung des Dernschen Geländes, die mit einem Bürgerentscheid zu Fall gebracht wurden. Nicht jedem politisch Verantwortlichen hat das damals gefallen, Bürger und Bürgerinnen haben aber gezeigt und erlebt, dass diese Stadt ihre Stadt ist.
Gerade die Politik auf Bundesebene wirkt bürgerfern. Menschen wollen aber nicht nur alle vier Jahre ihr Kreuz zur Bundespolitik machen. Sie wollen auch in konkreten Entscheidungen Einfluss nehmen. Plebiszitäre Elemente in Ergänzung zu den Parlamentswahlen sind deshalb wichtig, um mehr Demokratie und Beteiligung zu ermöglichen. Dies würde einer Entwicklung entgegen wirken, die manchmal mit Politikerverdrossenheit, Abwendung vom demokratischen System beschrieben wird.
Dabei sind die Menschen ja gar nicht desinteressiert, im Gegenteil. Sie fühlen sich nur in wichtigen Fragen übergangen – nicht zu Unrecht. Welche Grundsatzentscheidungen könnten mit einem Votum der Bürgerinnen und Bürger von unten errungen werden? Zum Beispiel, ob Deutschland wirklich wieder in die Nutzung der Atomenergie einsteigen soll, sollte das Volk direkt entscheiden, und nicht die Atomwirtschaft.
Mit Willy Brandt
Wir haben als SPD mehrfach Vorschläge zu einer Aufnahme von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene ins Grundgesetz vorgelegt, entsprechend Willy Brandts Satz: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“. Voraussetzung muss sein, dass die Grundrechte und die im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien unseres Sozial- und Rechtsstaats nicht zur Abstimmung und zur Disposition stehen. Genauso sind deutliche Mindestbeteiligung bzw. –zustimmung notwendig, es muss ausgeschlossen sein, dass sich bei geringer Teilnahme kleine interessierte Lobbygruppen durchsetzen können.
Alle unsere Initiativen scheiterten bisher an der ablehnenden Haltung der CDU/CSU sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Eine Aufnahme von Volksbegehren setzt eine 2/3-Mehrheit voraus. Die Gegner, die dies bisher abgelehnt haben, scheuen offensichtlich das Volk!
Volksbegehren und Volksinitiative würden alle politisch Verantwortlichen zwingen, vor Ort das umfassende Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen. Bei einer Verankerung im Grundgesetz hätte auch die Entscheidung über die Europäische Währungsunion und den Euro vom Volk getroffen werden können. Auf europäischer Ebene gibt es übrigens seit dem Vertrag von Lissabon die Möglichkeit des „Europäischen Volksbegehrens“, das die Sozialdemokratischen Parteien Deutschlands und Österreichs zur Durchsetzung wirksamer Finanzmarktregulierungen nutzen wollen, wenn die Regierungen nicht bald handeln.

