Leibnizschule in Wiesbaden wird für 83.000 Euro behindertengerecht ausgebaut
22.02.2010 - WIESBADEN
Von Christoph Cuntz
Natürlich ist Wiesbadens Schuldezernentin Rose-Lore Scholz (CDU) eine Befürworterin des barrierefreien Bauens in öffentlichen Gebäuden. Als „generell gut” bewertet sie die Erleichterungen, dank derer Körperbehinderte weitgehend selbstständig Schulen, Ämter, Gerichte oder Freizeiteinrichtungen besuchen können. Aber im Einzelfall müsse man darüber reden, was wirklich nötig ist, sagt sie. Aufzug, Behinderten-Toilette und Rampe: All das wird beispielsweise in die neue Mensa der Leibnizschule eingebaut. Für 83.000 Euro. Nur: An dem Gymnasium können keine behinderten Schüler unterrichtet werden. Denn der Altbau der Schule war vor wenigen Jahren saniert worden. Damals hatte man auf den behindertengerechten Ausbau verzichtet: Das Gebäude ist viel zu verwinkelt, der Einbau eines Aufzuges hätte nur schwer mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden können und Kosten verursacht, die man damals für nicht gerechtfertigt gehalten hatte.
Verwinkeltes Gymnasium und deswegen Verzicht auf behindertengerechten Ausbau
Das Leibniz-Gymnasium hat zwar auch einen barrierefreien Neubau, in dem körperbehinderte Schüler unterrichtet werden könnten. Schulleiter Jürgen Kruszynski aber fürchtet für diesen Fall einen „organisatorischen Spagat“. Denn die Klasse, in der ein behinderter Schüler unterrichtet wird, müsste bis zum Abitur im Neubau bleiben. Vor allem aber sind die Fachräume im Altbau untergebracht und haben keinen behindertengerechten Zugang. Schulleiter Kruszynski sperrt sich nicht gegen den barrierefreien Ausbau der Mensa: Das Gymnasium muss ihn ja nicht zahlen, finanziert wird er aus dem Sonderkonjunkturprogramm. Aber Kruszynski sieht nicht die Notwendigkeit: In Wiesbaden gibt es zwei Gymnasien, die barrierefrei ausgebaut sind.
So hatte es an der Leibnizschule bei der Planung der Mensa einigen Diskussionsbedarf gegeben. Schule und Schulamt auf der einen Seite, die Bauaufsicht auf der anderen. „Wir wollten zunächst keine Aufzug“, sagt Rose-Lore Scholz. „Aber die Bauaufsicht hat uns das zur Auflage gemacht“. Ohne barrierefreie Mensa hätte es keine Baugenehmigung gegeben.
„Ich war erstaunt, dass uns beim städtischen Schulamt so viel Unmut entgegenschlug“, sagt Christiane Fordey-Stange. Die Abteilungsleiterin bei der Bauaufsicht der Stadt argumentiert mit der Hessischen Bauordnung. Nach der müssen öffentlich zugängliche Bauten so geplant werden, dass sie von Behinderten ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Diese Forderung, sagt Fordey-Stange, werde sie umsetzen. Alles andere käme einer Diskriminierung gleich, einer Ausgrenzung Körperbehinderter.
Für die Abteilungsleiterin gilt die Vision eines barrierefreien Wiesbaden – zumindest in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Und mit diesem Blick in die Zukunft begründet sie auch die Vorgaben für den Mensa-Bau: Wenn in einigen Jahren der Altbau des Leibniz-Gymnasiums umgebaut wird, dann vielleicht barrierefrei.
Türklinken auf 85 Zentimeter für den barrierefreien Ausbau öffentlicher Gebäude
Gleich behindertengerecht gebaut wurde das neue Justiz- und Verwaltungszentrum an der Mainzer Straße. Gewöhnungsbedürftig sind deshalb die Gänge dort: Wer die Klinken der Türen drückt, der muss sich – als etwas größerer Mensch – bücken: Sie sind auf 85 Zentimeter Höhe montiert. Und das hat seinen Grund in der DIN 18024, die den den barrierefreien Ausbau öffentlicher Gebäude regelt. Danach sind auch Treppenantritte durch besondere Aufmerksamkeitsfelder zu kennzeichnen, dürfen Fahrtreppen eine Geschwindigkeit von 0,5 Metern pro Sekunde nicht überschreiten. Über die Regelungen freut sich Hassan Khalloufi. Der Angestellte der Gerichts-Bibliothek ist Rollstuhlfahrer. Kleine Feinheit des deutschen Paragrafendschungels: Für den Angestellten des Gerichts hat nicht die Hessische Bauordnung oder die Wiesbadener Bauaufsicht den Weg geebnet, sondern das Arbeitsstättenrecht.

