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Wiesbaden 

"Die Stadt hatte Ermessensspielraum"

30.10.2008 - WIESBADEN

Von Manfred Gerber

Arbeitsgericht weist sämtliche Ansprüche des Ex-Ein-Euro-Jobbers Wilfried Lüderitz ab

WIESBADEN Der frühere Ein-Euro-Jobber im Stadtarchiv Wilfried Lüderitz (63) hat keinen Anspruch auf eine reguläre Beschäftigung. Eine entsprechende Klage hat das Wiesbadener Arbeitsgericht gestern zurückgewiesen. Ebenso Lüderitz´ Forderung nach einer Entschädigung.

Eine Entschädigung hatte Lüderitz sowohl für einen entgangenen regulären auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag als auch für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seitens der Stadt gefordert. Insgesamt handelte es sich um eine Summe von rund 15000 Euro. Die Verhandlung fand statt, nachdem ein Gütetermin im Sommer gescheitert war. Wilfried Lüderitz hatte vom Anfang 2006 bis zu seinem Rauswurf im April 2008 im Multimediaarchiv des Stadtarchivs gearbeitet, unter anderem historische Fotos datiert, eingescannt und verwaltet. Außerdem entsprechende Bildwünsche von Archivkunden erfüllt. Der damalige Leiter des Kulturamts Arno Fischer hat Lüderitz immer wieder vertröstet, dass er bald in ein befristetes reguläres Arbeitsverhältnis übernommen würde. Als die in Aussicht gestellte Stelle im Juli 2007 tatsächlich besetzt wurde, war Lüderitz überrascht, dass die ausgerechnet sein Hartz IV.-Kollege Siegmund D. (55) bekam, den Lüderitz zuvor eingearbeitet hatte. Der Kollege D. bekam die Stelle ohne Ausschreibung, ohne Bewerbungsgespräch. Für Verwaltungen ein ungewöhnliches Verfahren, wie auch Richterin Angela Wenz bemerkte. Lüderitz sieht darin auch eine Altersdiskriminierung, für die sein Anwalt Reinhard Schütte ebenfalls eine Entschädigung forderte. Das Gericht lehnte sämtliche Ansprüche ab. Es habe sich seitens der Stadt "keineswegs um eine Willkürentscheidung" gehandelt, zitierte Arbeitsgerichtsdirektor und Pressesprecher Dieter Bertges aus der Urteilsbegründung. Die Stadt besitze einen Ermessensspielraum, beide Ein-Euro-Jobber hätten lange genug im Stadtarchiv gearbeitet, um sie beurteilen zu können. "D. war einen Tick besser", befand einer der beiden Juristen aus dem Personalamt. Eine Einschätzung, die Lüderitz verblüffte, zumal er in der Vergangenheit unter anderem an der Volkshochschule EDV-Kurse gegeben hatte. Zeitweise klang es seitens der städtischen Juristen gar so, als besäße Lüderitz zu viele technische Fähigkeiten, um für den Job geeignet zu sein. Die Entscheidung für D. sollen Arno Fischer, sein damaliger Stellvertreter Jörg-Uwe Funk und Archivdirektorin Brigitte Streich getroffen haben. Einen Anspruch auf Übernahme in eine reguläre Stelle gibt es nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts für einen Ein-Euro-Jobber generell nicht, weil es sich juristisch nicht um eine Beschäftigung handelt. Der Vorwurf der Altersdiskrimierung wurde zurückgewiesen: Man könne die Entscheidung, einen 55-Jährigen einzustellen, auch so auffassen, dass dieser schließlich "noch eine längere Durststrecke" im Arbeitsleben vor sich habe als ein 63-Jähriger. Die Stelle war mit 6b nach dem alten Bundesangestelltentarif dotiert. Wilfried Lüderitz hat es womöglich versäumt, unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Entscheidung für seinen Kollegen eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, eine so genannte Konkurrentenklage einzureichen. Den Antrag hätte er aber vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags seines Kollegen stellen müssen. Lüderitz sagt dazu: "Wieso klagen, wenn man mir gesagt hat, ich krieg´ auch eine Stelle?" D.s Jahresvertrag war im Sommer 2008 ausgelaufen. Er kann aber bis Jahresende auf Honorarbasis weiterarbeiten, nachdem die Firma Dyckerhoff dem Förderverein Stadtarchiv eine Spende hat zukommen lassen. Laut Kulturdezernentin Rita Thies (Grüne) wird eine befristete Stelle bald ausgeschrieben. Auch Lüderitz könnte sich bewerben. Ob er gegen das Urteil Berufung einlegt, weiß er noch nicht.

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