Von Christoph Cuntz
Die hessische Justiz versucht eine härtere Gangart einzulegen
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat den ehemaligen Geschäftsführer der Online Content Ltd. sowie die derzeitige Geschäftsführerin der Firma wegen Betruges und versuchten Betruges angeklagt. Die Firma war bislang in Wiesbaden-Amöneburg ansässig, ist aber nach Oberursel umgezogen. Sie macht im Internet zahlreiche kostenpflichtige Angebote, wo sie Grußkarten, Hausaufgabenhilfen und Sudoku-Rätsel vertreibt. So bietet die Firma auch einen Routenplaner an, dessen Routen aber erst nach Einwilligung in einen "Drei-Monats-Zugang" errechnet werden. Für diesen Zugang müssen 59,95 Euro gezahlt werden. Auf die Kostenpflicht wird freilich erst am Ende der Web-Seite aufmerksam gemacht. Gegen die Geschäftsführer von Online Content gebe es rund 6 000 Strafanzeigen, so Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Angeklagt seien zunächst nur jene 1 000 Fälle, bei denen Internet-Nutzer den Routenplaner in Anspruch genommen haben. "Wir wollen sehen, ob die Gerichte die Strafbarkeit bejahen". Die Anklage, die noch nicht zugelassen ist, ist der Versuch der hessischen Justiz, eine härtere Gangart gegen die weit verbreitete und von Verbraucherschützern angeprangerte Internet-Abzocke zu wählen. So hatte es die Generalstaatsanwaltschaft im vergangenen Jahr abgelehnt, gegen eine Firma aus Büttelborn vorzugehen, die mit ähnlichen Internet-Tricks ihr Geld verdient. Die Verbraucher seien auf den Seiten explizit über ihre Zahlungspflichten aufgeklärt worden und hätten zudem ihre Personalien freiwillig eingegeben, erklärte damals Hildegard Becker-Toussaint, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft. Offenbar hätten viele nicht verstanden, dass sie damit einen Vertrag eingegangen seien. "Man muss im Internet genauso Vorsicht walten lassen wie bei schriftlichen Verträgen oder bei Geschäften an der Haustür." Die Fallgestaltung bei Online Content Ltd. sei "ein bisschen anders", erklärt nun Doris Möller-Scheu die Anklage gegen den 33 Jahre alten ehemaligen Geschäftsführer und gegen die 22 Jahre alte neue Geschäftsführerin. Weil Online Content auf dem Routenplaner nur versteckt auf die Kostenpflicht aufmerksam mache, "muss entschieden werden, ob das Täuschung ist". Wer die von Online Content geforderten 59,95 Euro nicht zahlt, bekommt ein Schreiben einer Münchener Rechtsanwältin. Gegen sie werde in Bayern wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt, so Doris Möller-Scheu. Weil einige ihrer Briefe auch einen drohenden Charakter haben, werde der Vorwurf der Nötigung geprüft. Allerdings hatte das Amtsgericht Wiesbaden in einem Zivilverfahren Anfang August entschieden, dass Online Content wegen seines Routenplaners keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht nachzuweisen sei. Online Content hatte daraufhin seinen Zahlungsaufforderungen eine anonymisierte Version des Urteils beigelegt. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt nunmehr Ermittlungsverfahren gegen 16 Firmen und 23 Beschuldigte eingeleitet, die mit so genannten Abo-Fallen im Internet ihr Geld verdienen sollen. Gegen die Deutsche Inkassostelle in Eschborn, die Forderungen dieser "Abo-Fallen" eingetrieben haben soll, werde wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug ermittelt, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Möller-Scheu.

