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Wiesbaden 

Eine „Klatsche“ für die Landesregierung

12.10.2011 - WIESBADEN

UMWELTZONE Reaktionen auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden / Dezernent Goßmann: Städtische Position bestätigt

(be). Als „Bestätigung der städtischen Position und wichtigen Schritt zu mehr sauberer Luft“ hat Umweltdezernent Arno Goßmann (SPD) das Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zur Einrichtung einer Umweltzone bezeichnet. Goßmann begrüßt die nun gefundene Klarheit und sieht die Landeshauptstadt in ihrem Kurs, Einspruch gegen den Entwurf des Luftreinhalteplanes einzulegen, voll bestätigt. „Gerade erarbeiten wir unsere Stellungnahme zum Luftreinhalteplan. Darin machen wir deutlich, dass wir einem Maßnahmenkatalog ohne Lkw-Durchfahrtsverbot und vor allem ohne Einrichtung der Umweltzone nicht zustimmen können, da die geforderte Reduktion der Luftbelastung nicht erreicht werden kann“, so Goßmann.

Der Umweltdezernent erläutert, dass in über 40 Städten in Deutschland die Umweltzone erfolgreich eingeführt worden sei. „Ein Beispiel ist die Umweltzone der Stadt Hannover. Das dortige Umweltamt hat uns bestätigt, dass der Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft durch die Einführung der Umweltzone deutlich reduziert werden konnte“, so Goßmann. Gerade dieses Stickstoffdioxid (NO2) und die Reduktion des Schadstoffes waren Grund für die Klage der Anwohnerin. Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden seien 63,6 Prozent der vorhandenen NO2-Belastung auf den Kraftfahrzeugverkehr zurückzuführen, so dass es geboten erscheine, hier einzugreifen. Auch die Wiesbadener Grünen begrüßen das Urteil als „wegweisend“, das ihre Kreisvorstandssprecherin Astrid Espenschied zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe erstristten hat. „Das Gericht hat den Gesundheitsschutz der Bevölkerung als zentrales Ziel bestätigt - auch wenn das die Landesregierung immer noch nicht akzeptieren und Berufung einlegen will.“ Und die SPD ergänzt: „Eine größere Klatsche kann man sich als Hessische Landesregierung vor einem Hessischen Gericht wohl kaum einholen.“ Das Verkehrsministerium habe - so das Gericht - „einseitig“ auf die finanziellen Folgen für Wirtschaft und Kfz-Halter abgestellt und „den Schutz der menschlichen Gesundheit völlig außer Acht gelassen“. Der ökologische Verkehrsclub VCD Hessen sieht „die Blockadepolitik gegen Umweltzonen gescheitert“ und fordert eine Stärkung von Alternativen zum Autoverkehr.

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