Wiesbaden: In Wald und Flur werden frei laufende Hunde zur Gefahr für Wildtiere
31.05.2011 - WIESBADEN
Von Cornelia Diergardt
Die gellenden Schreie, die aufgerissene Bauchdecke, die Bisswunden an der Flanke: Den Anblick des schwer verletzten Rehs, das ein Hund gerissen hat, wird Gert Neitmann nie vergessen. Bis zur Terrasse seines Rambacher Reihenhauses hat sich das Tier geschleppt, schließlich seitlich eines Buchsbaums hingelegt. „Sie müssen mal in diese verängstigten Augen sehen“, erzählt Neitmann, den der Todeskampf des Tieres „arg mitnahm“. Eine halbe Stunde später war das Reh tot. Jagdpächter Horst Hottenbacher gab ihm den erlösenden Fangschuss.
Drei Fälle in diesem Jahr
„Ein besonders schlimmer Fall“, sagt Hottenbacher rückblickend. Allein in diesem Jahr hat der Jagdpächter drei Fälle erlebt, bei denen frei laufende Hunde Wild gerissen haben. Neun Fälle waren es im vergangenen Jahr, davon wurde vier Mal Wild von einem Vierbeiner angefallen. Fünf Mal starben – meist an ihren inneren Verletzungen – Reh, Kitz oder Bock, nachdem die Tiere von einem Auto angefahren wurden.
Bei Hottenbacher verstärkt sich der Eindruck, dass immer mehr Wild verendet, weil Hundehalter das empfohlene Anleinen der Vierbeiner in Wald und Flur während der Setz- und Brutzeit ab Mai bis einschließlich Juni ignorieren. Diese Entwicklung kann jedoch das Wiesbadener Ordnungsdezernat weder bestätigen noch dementieren. „Es werden uns nicht alle Fälle gemeldet“, so Dezernentin Birgit Zeimetz.
Keine gesetzliche Anleinpflicht
Eine gesetzliche Anleinpflicht gebe es nicht, bestätigt Peter Erkel, Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadt. Allerdings ist in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden aus dem Jahr 2003 festgeschrieben, dass die Vierbeiner so zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Und: „Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.“ An die Leine geht es bei öffentlichen Veranstaltungen, in Aufzügen, bei Volksfesten, Märkten, Messen, in Park-, Garten- und Grünanlagen.
Gassigehen im Wald bewege sich jedoch gesetzlich in einer „Grauzone“, wendet Magnus Rabbe von der Unteren Naturschutzbehörde ein. Dennoch kann der Abteilungsleiter die Hundebesitzer nicht verstehen, die ihren Bello im Wald frei laufen lassen. „Jeder Hund hat einen Jagdtrieb. Selbst ein Pudel“, gibt Rabbe zu bedenken und spricht von dem „Problem, das am anderen Ende der Leine ist“. Der Fall des gerissenen Rehs, das letztendlich auf der Terrasse von Gert Neitmann getötet werden musste, ereignete sich nebenbei in einem Waldgebiet, wo auf diversen Schildern, wie in der Nähe der Hockenberger Mühle, zum Anleinen geraten wird.
Behörden verständigen
Wurde ein Tier gerissen, sollen folgende Personen oder Behörden verständigt werden: entweder der Revierförster, der Jagdpächter, der Jagdaufseher, die Ordnungsbehörde oder die Polizei, betont Peter Erkel. Und Jagdpächter Hottenbacher macht deutlich: „Wenn ein verletztes Tier erst mal sitzt oder liegt, ist das ein ganz deutliches Zeichen, dass es bald verendet“.

