In Aarbergen wird es keinen Bürgerentscheid gegen Windkraft-Anlagen geben
07.02.2012 - AARBERGEN
(alf). In Aarbergen wird es keinen Bürgerentscheid gegen einen Beschluss für den Bau von Windkraftanlagen an der Panroder Gemarkungsgrenze zu Hünfelden und Hünstetten hin geben, denn dieser Beschluss existiert quasi nicht - oder nicht mehr. Mit einer einzigen Stimme - der des Gemeindevertreters Bernd Seel von der Bürgerliste - wurde der Antrag des Gemeindevorstandes auf Verzicht auf den Bürgerentscheid angenommen, alle anderen Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Ein einziger Zuhörer wurde in der eiskalten Mehrzweckhalle in Hausen über Aar Zeuge dieser denkwürdigen Abstimmung.
Ob der von der SPD in der Gemeindevertretung am 25. August 2011 herbeigeführte Beschluss überhaupt jemals gültig war oder inzwischen nur „obsolet“ wurde, also sich erledigt hat, darüber gab und gibt es in der Gemeindevertretung nach wie vor unterschiedliche Meinungen. Eine von der CDU veranlasste Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund hatte ergeben, dass der Beschluss „ungültig“ sei, weil zuvor nicht der zuständige Ortsbeirat angehört wurde. Diese Formulierung fand sich denn auch im Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 15. Dezember wieder. Daran stieß sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Dieter Kirschhoch, denn er hatte das Wort „ungültig“ nicht in den Mund genommen, sondern erklärt, mit der Stellungnahme des Gemeindebundes sei ihr Antrag „obsolet“, also quasi erledigt oder überholt. Demgemäß verlangte Kirschhoch eine Korrektur des Protokolls.
CDU-Sprecher Ernst-Herbert Haberstock ließ erkennen, dass er die Formulierung „ungültig“ nach wie vor für die korrekte Formulierung hält. „Auch wenn man ein schwarzes Pferd einen Schimmel nennt, ist es nicht ein weißes Pferd“, merkte er dazu an. Letztendlich enthielt sich die CDU-Fraktion der Stimme, als viele Abgeordnete für die von Kirschhoch beantragte Protokolländerung stimmten.
Vorstand empfiehlt Verzicht
Nachdem nun der Beschluss, gegen den sich das Bürgerbegehren richtete, quasi nicht mehr existierte, empfahl der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung als zuständigem Beschlussgremium, den Verzicht auf Durchführung des Bürgerentscheids zu beschließen. Dazu mussten die beiden CDU-Gemeindevertreter Ernst-Herbert Haberstock und Dirk Schmidt als Vertrauensleute des Begehrens und damit „Betroffene“ den Saal verlassen.
Bürgermeister Udo Scheliga (CDU) erläuterte vor der Abstimmung, dass die Beschlussformel noch um die Begründung ergänzt werden müsse, „dass die Beschlussfassung aufgrund fehlender Anhörung des betroffenen Ortsbeirates aufgehoben werden muss“. Dagegen erhob sich kein Widerspruch und Holger Andrèe (SPD), Vorsitzender der Gemeindevertretung, rief zur Abstimmung auf.
Nach der Sitzung äußerte BL-Vertreter Seel Zweifel am Sinn der ganzen Prozedur und vertrat die Auffassung, wenn der Windkraftbeschluss von Anfang an nichtig gewesen sei, hätte es dagegen auch überhaupt kein rechtsgültiges Bürgerbegehren geben können. Das hätte sich quasi mit der Ungültigerklärung des Beschlusses von selbst erledigt.

