Frist für Erhebung verlängert
22.02.2012 - WALLUF
ABWASSERGEBÜHREN Bürger können Bögen bis 29. Februar abgeben
(red). Die Gemeinde Walluf hat die Frist für die Rücksendung der Erhebungsbögen im Zusammenhang mit der Einführung gesplitteter Abwassergebühren bis zum 29. Februar verlängert. Das hat Bürgermeister Manfred Kohl (SPD) mitgeteilt. Ab 1. Januar des Jahres werden gemäß der Rechtsprechung in Walluf die Abwassergebühren nicht mehr nur nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Einbezogen wird auch das Regenwasser, das vom Grundstück in die Kanalisation läuft. Anfang Dezember des vergangenen Jahres wurden Erhebungsbögen an die Grundstückseigentümer übersandt. Dabei wurden insbesondere Angaben zu den versiegelten Grundstücksflächen gemacht. Diese Angaben basierten auf Luftbildern. Die Grundstückseigentümer haben jetzt noch bis Ende Februar Zeit, die zugrunde gelegten Angaben zu den versiegelten Grundstücksanteilen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Ebenfalls zu erläutern sei, ob und welche Flächen nicht an die Kanalisation angeschlossen und damit nicht gebührenpflichtig wären.

