Parken ohne Zeitbeschränkung
27.01.2012 - HOFHEIM
Von Martina Weyand-Ong
CHINON-CENTER Autofahrer zahlen künftig weniger / Neue Regeln für die gesamte Hofheimer Innenstadt
Auch nach über einem Jahr seit der Eröffnung des Hofheimer Chinon-Centers sind die oberen beiden Parkdecks nach wie vor schlecht ausgelastet. Die Stadt Hofheim, die diese Stellplätze im Einkaufszentrum angemietet hat, will jetzt versuchen, dank einer neuen Gebührenordnung mit günstigeren Parkgebühren in den Parkhäusern der Innenstadt für mehr Frequenz zu sorgen. Am Dienstagabend hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung einstimmig das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen, dem ein entsprechender Antrag der CDU- und SPD-Koalition vorausgegangen war. Bestandteil der neuen Gebührenordnung, die am 1. April in Kraft treten soll, ist auch das Bewohnerparken in der Innenstadt.
Erste Stunde kostet nichts
Das Parken bleibt auch in der neuen Gebührenordnung auf allen öffentlichen Plätzen und Parkhäusern in der ersten Stunde gebührenfrei. Die zweite Stunde kostet einen Euro in der Zeit von 8 bis 19 Uhr an Werktagen und samstags von 8 bis 14 Uhr. Neu ist aber, dass die maximale Parkzeit in der Innenstadt nun auf zwei Stunden beschränkt ist auf den öffentlichen Plätzen. Keine Parkdauerbeschränkung gibt es im Parkhaus Chinon-Center und dem bislang auch nicht gut ausgelasteten Parkhaus Obere Hauptstraße, die so für Autofahrer attraktiver werden sollen bei der Parkplatzsuche.
Dazu sollen auch die Gebühren in diesen beiden Parkhäusern auf 80 Cent für die zweite und jede weitere Stunde gesenkt werden. Wer nach 19 Uhr im Center-Parkhaus oder dem in der Oberen Hauptstraße einfährt und beispielsweise noch ins Cinepark-Kino im Einkaufszentrum oder gemütlich in ein Lokal in der Innenstadt einkehrt, zahlt maximal zwei Euro, wenn die Parkzeit drei Stunden überschreitet. Die Tagesgebühr in diesen Parkhäusern beträgt fünf Euro. Gebührenpflichtig sind die Zeiten von Montag bis Sonntag von 6 bis 24 Uhr. Ein Dauerstellplatz ist in beiden Parkhäusern für 65 Euro pro Monat zu haben. Wird die Miete für ein ganzes Jahr im Voraus gezahlt, dann gibt es sogar einen Rabatt von 30 Euro.
Noch günstiger wird es künftig für diejenigen, die sich für das Parkdeck Stadtmitte am Bahnhof entscheiden. Denn hier kostet es ab der zweiten Stunde nur 50 Cent pro Stunde, während die Tagesgebühr nur drei Euro beträgt. Gebühren fallen hier in der Zeit von 6 bis 18 Uhr Montag bis Freitag sowie von 8 bis 14 Uhr an den Samstagen an.
Die neue Parkdauerbeschränkung auf den öffentlichen Parkplätzen gilt nicht für Inhaber eines Dauerparkausweises. Für die Inhaber einer Bahndauerkarte sind die Preise für einen Monat mit 20 Euro, für sechs Monate mit 85 Euro und für ein Jahr mit 120 Euro günstiger gestaltet als die Gebühren für sonstige Dauerparkausweise (28, 160 und 300 Euro), denn neben dem Parkhaus Stadtmitte parken auch unterhalb der Rheingaubrücke viele Pendler, die mit der Bahn zur Arbeit fahren. Ohne Beschränkung der Parkdauer und dazu noch kostenfrei sollen mit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung die Bewohner des Stadtkerns parken dürfen, wenn sie zuvor für 50 Euro einen Bewohnerparkausweis erwerben, der zwei Jahre gültig ist. Daneben wird es in der Innenstadt auch noch Kurzparkplätze geben, die kostenpflichtig sind. Für die Bewohner der Innenstadt wird es am 8. Februar, ab 19.30 Uhr, eine Info-Veranstaltung zum Thema Bewohnerparken in der Stadthalle geben.

