Ewige Ruhe ist in Flörsheim teuer
20.08.2010 - FLÖRSHEIM
Von Patrick Körber
BESTATTUNGSGEBÜHREN Studie: Kosten in Kommunen liegen weit auseinander / Stadt am Main oben mit dabei
Die Stadt am Untermain gehört zu den Spitzenreitern in Hessen. Zur Freude der Flörsheimer Bürger wird das allerdings nicht beitragen, denn sie haben die Kosten zu tragen. Bestattungen sind in Flörsheim im Schnitt weit teurer als in den meisten anderen Kommunen, die der Bund der Steuerzahler und die Verbraucherorganisation Aeternitas in einer aktuellen Studie miteinander verglichen haben. Beispiel Erdbestattungen mit Wahlgrab: Einschließlich Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) und Bestattungsgebühr verlangt die Stadt Flörsheim 3 865 Euro. Die Kosten des Bestattungsunternehmens sind nicht eingerechnet.
Frankfurt günstiger
Unter 52 verglichenen Kommunen - alle über 20 000 Einwohner - belegt Flörsheim Platz sechs. Das benachbarte Hofheim ist um 1000 Euro für die gleiche Grabnutzungsdauer günstiger (2837 Euro). In Frankfurt kostet die Erdbestattung mit Wahlgrab sogar nur 2436 Euro. Es geht aber auch noch teurer als in Flörsheim: In Hattersheim belaufen sich die Kosten auf 4275 Euro, in Kelkheim, das ist Spitzenwert in Hessen, 5090 Euro.
Auch bei der Urnenbestattung im Wahlgrab langt die Stadt Flörsheim hin: 1873 Euro kostet hier die Beisetzung. Hofheim ist hier um 200 Euro billiger, Wiesbaden um 500 Euro. Mörfelden-Waldorf nimmt als Gebühren sogar nur 663 Euro. Hingegen ist Flörsheim bei Urnenbestattungen im Reihengrab eher günstiger im Hessenvergleich. Während Kelkheim (wieder Spitzenreiter) 1795 Euro berechnet, sind es in Flörsheim nur 689 Euro.
Aber nirgendwo in Hessen ist die Beisetzung im anonymen Urnengrab teurer als in Flörsheim. Die städtische Gebührensatzung sieht hier 2010 Euro vor, in Hofheim und Wiesbaden kostet diese Bestattungsform gerade mal die Hälfte dieses Betrages.
Wie erklären sich diese eklatanten Kostenunterschiede, wie rechtfertigt die Stadt die vergleichsweise hohen Gebühren? „Wie andere Kommunen ihre Gebühren kalkulieren, entzieht sich unserer Beurteilung“, meint Andreas Wörner, Pressesprecher der Stadt Flörsheim. Die Friedhofsgebühren der Stadt seien von der Firma Imaka betriebswirtschaftlich kalkuliert worden.
Willen des Stadtparlaments
„Es entspricht dem politischen Willen der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung, dass die Friedhofsgebühren kostendeckend sind - so wie es das Hessische Kommunalabgabengesetz verlangt“, ergänzt Wörner.
Außerdem lasse sich die individuelle Situation in Flörsheim nicht ohne Weiteres mit jeder x-beliebigen anderen Stadt 1:1 vergleichen. „So werden beispielsweise in der Stadt Flörsheim am Main fünf Friedhöfe mit der entsprechenden Infrastruktur vorgehalten“, führt der Pressesprecher aus. Wiesbaden zählt 21 Friedhöfe, Hofheim sieben. Beide Städte sind im Schnitt günstiger bei Beisetzungen.
Tatsächlich sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, bei der Berechnung ihrer Bestattungsgebühren kostendeckend zu arbeiten. Sie dürfen auch keinen Überschuss erwirtschaften. Wie Kommunen allerdings ihre Kosten berechnen, kann sehr unterschiedlich sein, weshalb der Steuerzahlerbund in seiner Studie auch mangelnde Transparenz anmahnt. Der Verein weist darauf hin, dass das Effizienzprinzip grundsätzlich auch für die Friedhofsverwaltungen gelte. „Danach sind die Gebote von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten.“
Dennoch: „Die Gebührenunterschiede lassen allerdings keine Aussage darüber zu, ob die Gebührenhöhe bei den einzelnen Bestattungsarten jeweils angemessen ist oder nicht“, erklärt der Steuerzahlbund. Dazu seien erhebliche Detailkenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten der Friedhöfe, die Nutzungsdauer der Gräber und eine genaue Überprüfung der jeweiligen Kalkulationsunterlagen notwendig. Deshalb fordern der Bund der Steuerzahler und Aeternitas die politisch Verantwortlichen auf, die Gebührenkalkulationen kritisch zu überprüfen.

