Von Christoph Cuntz
Mitarbeiter des dem RP unterstellten Weinbauamtes soll mit Winzer Ludwig Jung Geschäfte gemacht haben
ELTVILLE Der Kurier-Bericht über Ermittlungen gegen den renommierten Erbacher Winzer Ludwig Jung, der gegen das Weingesetz verstoßen haben soll, hat Wellen geschlagen: Radio FFH meldete gestern, ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums sei in den Fall verwickelt.
Hintergrund des Ermittlungsverfahrens gegen Jung ist der Untreue-Verdacht, den die Staatsanwaltschaft gegen den Kellermeister der Winzergenossenschaft Erbach hegt. Ernst C. soll Weine der Genossen schwarz verkauft und den Erlös privat kassiert haben. Wein aus FrauensteinLudwig Jung ist einer der Winzer, mit dem die Genossenschaft Geschäftsbeziehungen hatte. Weshalb die Weinkontrolle das von ihm geführte Weingut Jakob Jung prüfte - und seither ein Verfahren führt, weil Jung seine Buchführungspflicht verletzt haben soll. Denn während der Prüfung ergab sich der Verdacht, der Winzer habe vier Jahre lang keine Weinbücher geführt und Weine mit amtlichen Prüfnummern in Umlauf gebracht, die nicht das zuständige Weinbauamt herausgegeben hat. Der Erbacher Winzer hat am Donnerstag, vom Kurier darauf angesprochen, alles bestritten. Allerdings meldete Radio FFH gestern, die Erbacher Winzergenossenschaft habe über 8 000 Liter Wein an Jung geliefert, der Winzer habe die Lieferung nicht ordnungsgemäß in die Kellerbücher eingetragen. Zudem solle ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums, der für die Vergabe der amtlichen Prüfnummern zuständig ist, in den Fall verwickelt sein. Der Mann betreibe privat eine Firma, die die Etiketten des Weingutes druckt. Fakt ist: Bei einer Durchsuchung der Winzergenossenschaft Erbach sowie der angeschlossenen Winzergenossenschaft Frauenstein stellte die Weinkontrolle Mitte Februar fest, dass Ludwig Jung am 27. Januar 2007 mehr als 8 000 Liter Riesling aus Frauenstein bezogen hat. Allerdings wich die in der Weinbuchführung gelistete Menge erheblich von der gelieferten Menge ab. Verantwortlich für das Geschäft zeichnete Ernst C. - jener Kellermeister, der im Verdacht der Untreue steht. Fakt ist auch: Als noch am selben Tag das Weingut von Ludwig Jung geprüft wurde, konnte dieser, außer den Buch-Einträgen für die Ernte 2006, keine Weinbücher vorlegen. Nicht auffindbar blieben - wie vom Kurier berichtet, aber von Jung dementiert - die Bücher von 2002 bis 2005. Schlimmer noch: Jung hat seit Anfang Oktober 2006 einen Chardonnay als Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) verkauft, der damals noch keine amtliche Prüfnummer hatte. Die beantragte er erst sechs Wochen später. Vergebens. Das Weinbauamt lehnte die Vergabe einer Prüfnummer ab, weil der Wein nicht besonders rieche und schmecke. Der Vorwurf: Jung soll sich darüber hinweggesetzt und mehr als 400 Flaschen dieses Chardonnay vermarktet haben. Mit - offenbar fingierter - amtlicher Prüfnummer. Nach Erkenntnissen der Weinkontrolle hat er 8 000 Flaschen Chardonnay abgefüllt, aber in der Buchführung nur 2 000 Flaschen als Anfangsbestand gebucht. Pikant: Die Software für die Buchführung hat eine Firma geliefert und verkauft, die ein Mitarbeiter des Weinbauamtes offenbar schon seit mehreren Jahren betreibt. Die Software ging an etliche Weingüter. Der Mann ist zuständig für Zuteilung und Rücknahme amtlicher Prüfnummern. Und: Er hat nach Überzeugung der Weinkontrolle auch die Etiketten für die Flaschen des Weingutes Jung gedruckt. Auch die der Chardonnay-Weine mit den falschen Prüfnummern. Bei diesen handelt es sich um Selbstklebe-Etiketten, die Weingüter der besseren Optik wegen wählen, und die inklusive der Prüfnummern gedruckt werden. Indes: Was der Weinkontrolle bedenklich vorkam, stößt beim Regierungspräsidium, dem das Weinbauamt unterstellt ist, auf nur geringes Echo. Der Sprecher des Regierungspräsidiums, Gerhard Müller, bestätigte zwar, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Mitarbeiters beim Weinbauamt nachgefragt habe. Das Regierungspräsidium hat deshalb auch geprüft. RP: Kein Fehlverhalten Und kam zu dem Ergebnis, es gebe keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten dieses Mitarbeiters. Denn der Mitarbeiter der Weinkontrolle habe eine Genehmigung für seine Nebentätigkeit. Auch sei eine Interessenkollision nicht zu befürchten. Denn, so Müller: Es treffe nicht zu, dass der Mitarbeiter des Weinbauamtes die Etiketten für das Weingut Jung gedruckt habe. Das war der Tenor der Antwort an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Dort sah man deshalb keinen Anlass, ein Verfahren gegen den Mitarbeiter des Weinbauamtes einzuleiten, so gestern Oberstaatsanwalt Klaus Schulte.

