Im Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lässt das Landgericht Darmstadt die Verhandlungsfähigkeit des angeklagten Rechtsanwalts Michael Wolski prüfen. Der 61-Jährige war auch am Donnerstag nicht zur Verhandlung erschienen, nachdem er im November einen Selbstmordversuch unternommen hatte. Er wurde von seinen Anwälten vertreten. Die Ergebnisse des vom Gericht veranlassten Gutachtens sollen möglichst bis zum Verhandlungstermin am 12. Januar 2010 vorliegen, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Buss. Für Mitte Januar sind wichtige Zeugen vorgeladen.
Wolski soll in den Jahren 1999 bis 2003 Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von fast 2,6 Millionen Euro hinterzogen haben. Der Prozess läuft seit Ende Oktober. Der Fall sollte am Donnerstagnachmittag auch Thema im Haushaltsausschuss des hessischen Landtages sein. SPD, Grüne und Linke fordern von Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) Aufklärung darüber, wieso die Finanzverwaltung jahrelang von dem Anwalt keine Steuererklärungen verlangte. Über diese Vorgehensweise hatte auch schon Kammervorsitzender Buss den Kopf geschüttelt. Der Angeklagte ist mit der ranghohen Richterin Karin Wolski verheiratet.
Ärzte attestieren Verhandlungsunfähigkeit
Buss sagte, sollte Wolski tatsächlich am Donnerstag aus dem Krankenhaus entlassen werden, könnte er zum nächsten Verhandlungstermin am kommenden Dienstag (22.) erschienen. „Das ist aber Sache von Herrn Wolski.“ Die behandelten Ärzte hätten dem Angeklagten eine stark eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit attestiert. Dies will die Strafkammer nun überprüfen lassen.
Wolski hatte jahrelang für ein Frankfurter Unternehmen gearbeitet und unter anderem größere Summen Geld von der vermögenden Firmenchefin erhalten. Zeugen berichteten immer wieder von einer auffallend engen Beziehung des 61-Jährigen zu der 26 Jahre älteren Frau.

