Neues Aktionsprogramm für qualifizierte Zuwanderung
BERLIN (dpa) Das Bundeskabinett hat gestern ein Aktionsprogramm für die leichtere Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte beschlossen. Die Schwerpunkte des Programms, das am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll: Akademiker: Der deutsche Arbeitsmarkt wird für Akademiker aus den neuen Mitgliedstaaten der EU geöffnet. Für Akademiker aus Drittstaaten gilt weiter die Vorrangprüfung. Das heißt, sie erhalten erst dann eine Arbeitserlaubnis, wenn es für den angebotenen Arbeitsplatz keine Bewerber aus Deutschland oder den westlichen EU-Staaten gibt. Neue EU-Staaten: Weniger qualifizierten Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten bleibt der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt weiter versperrt. Zugleich will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Landwirtschaft weiter saisonale Arbeitskräfte (Erntehelfer) befristet einstellen darf. Einkommensgrenze: Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird von 86 400 Euro auf 63 600 Euro jährlich gesenkt. Dieser Personenkreis erhält von Anfang an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Geduldete: Qualifizierte junge Ausländer, die bislang nur geduldet sind, sollen eine Perspektive erhalten. Wenn sie noch keine vier Jahre in Deutschland sind und deshalb noch keinen Arbeitsmarktzugang besitzen, wird eine Ausbildung erleichtert. Während dieser Zeit bleibt der Status als Geduldeter unverändert. Gut integrierte Geduldete, die in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung. Geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang in einem entsprechenden Beruf gearbeitet haben, erhalten ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung. Dies gilt auch für geduldete Fachkräfte mit dreijähriger Berufsausbildung, die zwei Jahre beschäftigt waren.

