Von Christoph Risch
Die von CDU und FDP geplanten Änderungen zum Nichtraucherschutzgesetz werden kommen. Davon lassen sich die Koalitionspartner auch durch noch so eindringliche Warnungen nicht abbringen, die am Donnerstag zahlreiche Experten in einer Anhörung im Landtag vorbrachten.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch, dessen Partei auf die Lockerung des im September 2007 verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetzes gedrängt hatte, zeigte sich im Anschluss an die Anhörung jedenfalls unbeeindruckt: „Das Gesetz wird der Lebenswirklichkeit angepasst.“
In der Praxis heißt das: In „getränkeorientierten Einraumgaststätten“ mit bis zu 75 Quadratmetern „Gastfläche“, in Nebenräumen, Festzelten und Spielcasinos darf bald wieder der Qualm aufsteigen, ebenso, wenn in einer Gaststätte eine „geschlossene Gesellschaft“ bewirtet wird.
Massive Bedenken von verschiedenen Seiten
Massive Bedenken gegen die geplanten Lockerungen wurden von den Kommunalverbänden und von medizinischer Seite aus vorgetragen. Jürgen Dieter vom Hessischen Städtetag bemängelte unklare Formulierungen im Gesetzestext, die es den Ordnungsbehörden sehr schwer machen würden, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Was sei zum Beispiel unter abgetrennten Nebenräumen zu verstehen, wie werde der Begriff „Gastfläche“ definiert, wie werde in einer öffentlichen Gaststätte die geschlossene Gesellschaft von den übrigen Gästen unterschieden?
Dieter befürchtet für die Praktiker größte Probleme mit diesem Gesetz. Das sah auch Johannes Heger vom Hessischen Städte- und Gemeindebund so. Ihm wäre es daher am liebsten, wenn es ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten unter Verzicht auf mögliche Ausnahmetatbestände gäbe. Rentsch warf ein, dass alle noch offenen Fragen für den Verwaltungsvollzug durch Rechtsverordnungen zu klären seien.
Die Kritik der Mediziner wird er auf diesem Weg nicht aus der Welt schaffen können. Vertreter zahlreicher Organisationen meldeten sich warnend zu Wort. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg hält die von CDU und FDP geplanten Änderungen für eine Katastrophe: „Dann gibt es keinen Nichtraucherschutz mehr in Hessen.“
"Passivrauchen führt zu mehr als 3.000 Todesfällen pro Jahr"
Professor Helmut Gohlke von der Deutschen Herzstiftung wies darauf hin, dass Passivrauchen in Deutschland pro Jahr zu mehr als 3.000 Todesfällen führe. Strikte Nichtraucherschutzgesetze, wie sie andere Länder längst hätten, führten dazu, dass die Rate an Herzinfarkten rapide sinkt. Passivrauchen sei nicht nur eine Belästigung, sondern Körperverletzung.
Julius Wagner, Geschäftsführer des hessischen Hotel und Gaststättenverbandes hielt dagegen. Er versicherte, die weitaus größere Zahl der Gaststätten werde auch in Zukunft und mit den geplanten Gesetzesänderungen rauchfrei bleiben. Auch der Brauerbund Hessen/Rheinland-Pfalz erklärte, Änderungen der bestehenden Regelungen für notwendig. Die jetzigen Bestimmungen seien aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

