Von Martin Rücker
Bundesrat billigt Änderungen am BKA-Gesetz / Mehrheit allerdings hauchdünn / Verfassungsrechtliche Bedenken
BERLIN Wolfgang Schäuble (CDU) lässt keine Zweifel gelten. "Ich bin ganz sicher, dass dieses Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspricht", betonte der Bundesinnenminister. Nach langem Streit zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern hat die BKA-Novelle doch noch die entscheidende Hürde genommen. Grünes Licht gestern im Bundesrat, nachdem ein zuvor ausgehandelter Kompromiss bereits vom Vermittlungsausschuss beschlossen worden war. Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält damit weit gehende Befugnisse in der vorbeugenden Terrorbekämpfung - bis hin zur Online-Durchsuchung von Computern und Video-Aufnahmen in den Wohnungen Verdächtiger. Denkbar knapp die Mehrheit in der Länderkammer - 35 zu 34 Stimmen -, und das BKA-Gesetz bleibt weiter umstritten. Für Jan Korte, Innenexperte der Linken, ist es schlicht "der letzte Baustein zum weiteren Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten". In der Bundestagsopposition kommt man zu anderen rechtlichen Bewertungen als Schäuble und kündigt bereits den Gang nach Karlsruhe an. Die Grünen-Bundestagsfraktion und FDP-Politiker wollen Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz einreichen. Ärzte ausgeklammert Besonders in der Kritik: Dass zwar Strafverteidiger und Abgeordnete ein uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht erhalten, nicht aber andere Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Journalisten. Bei der Online-Durchsuchung hatte die SPD noch durchgesetzt, dass auch im Eilfall stets ein Richter diese Maßnahme genehmigen muss - dennoch bleibt dieser Eingriff in die Privatsphäre rechtlich umstritten. Die Innen- und Rechtspolitiker der Großen Koalition jedoch kamen gestern so richtig in Weihnachtsstimmung: Grünes Licht fürs BKA-Gesetz, zudem hatten sie sich am Vorabend in einer Spitzenrunde mit Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gleich über drei weitere Streitthemen geeinigt. "Es gibt auch noch angenehme Überraschungen", freute sich Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) - vor allem über die Einführung eines Straftatbestandes für terroristische Vorbereitungshandlungen. Die Ausbildung in einem Terrorlager im Ausland soll demnach künftig mit bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der bloße Aufenthalt in einem solchen Camp reicht jedoch nicht aus - für eine Bestrafung muss der Vorsatz nachgewiesen werden, dass dadurch ein Anschlag vorbereitet werden soll. Auf Kante genäht Seit der Festnahme der "Sauerland-Gruppe", die 2007 Anschläge in Deutschland geplant hatte, rangen Union und SPD um eine Regelung. Die Verhafteten hatten zuvor einzeln Terrorcamps in Pakistan besucht. Bislang war dies nicht strafrelevant - erst bei einer Gruppe von mindestens drei Personen können die Behörden wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung tätig werden. Strafbar sind künftig auch andere Vorbereitungshandlungen, etwa Bombenbauanleitungen ins Internet zu stellen oder herunterzuladen - vorausgesetzt, dem Täter wird die Absicht nachgewiesen, eine Gewalttat vorbereiten zu wollen. Wer zufällig auf einer entsprechenden Internetseite landet, muss also nicht mit der Polizei rechnen. So froh man in der Koalition über die Einigung ist, so sehr gesteht man eigene Bedenken ein: "Wir wissen, dass das verfassungsrechtlich auf Kante genäht ist", sagt Zypries. Beschlossene Sache ist zudem die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung. Auch strafmildernde Vereinbarungen zwischen Richtern und Verteidigung bleiben möglich. Allerdings darf der Angeklagte dann nicht daran gehindert werden, Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen.

