Von Manfred KnispelWIESBADEN - Nach der dreitägigen Anhörung zum Windkraftprojekt auf dem Taunuskamm äußern sich die Beteiligten überwiegend positiv zum Verlauf der vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP) organisierten Veranstaltung im Bürgerhaus Kostheim. Bei der Bewertung des Ergebnisses gehen die Meinungen indes erwartungsgemäß auseinander.
Wie berichtet, will die Eswe-Tochter Taunuswind auf der Hohen Wurzel insgesamt zehn Windräder aufstellen und hat dafür beim RP die Genehmigung beantragt. Nach der öffentlichen Auslage der Unterlagen hatten Einzelbürger und Organisationen insgesamt 403 Einwendungen vorgebracht. Über die sollte bei der Anhörung gemeinsam debattiert werden mit dem Ziel zusätzlicher Informationen für die Experten des RP.
Zahlreiche Knackpunkte
„Zahlreiche Knackpunkte wurden beleuchtet“, heißt es nun in der Bilanz des RP. Dabei hätten vor allem der Denkmalschutz und das Grundwasser, aber auch der Artenschutz und das Landschaftsbild im Fokus gestanden. Es habe sich insbesondere gezeigt, dass viele Bürger wegen der Greifvögel und wegen des Kranichzugs sehr besorgt seien. „Der sachliche und sehr konstruktive Austausch hat sich gelohnt“, fasste RP-Jurist Joachim Barton, der die Verhandlung geleitet hatte, zusammen. Die Behörde werde nun prüfen, „ob und wo von der Vorhabensträgerin nachgearbeitet“ werden müsse.
Dass sich am Ende die Stimmung entspannt habe, sei insbesondere das Verdienst von Barton und seiner umsichtigen Führung gewesen, lobte Taunuswind-Geschäftsführer Ulrich Schneider. Schneider gibt sich überzeugt, dass Taunuswind „zu allen relevanten Fragestellungen Antworten gegeben, Missverständnisse aufgeklärt und falsch dargestellte Sachverhalte zurechtgerückt“ habe. Schneider: „Auf dieser Basis kann eine Erteilung der Genehmigung erfolgen.“
Allerdings, so räumt Schneider ein, sei „noch einmal hart um die Sache gerungen worden“. Sowohl die Frage zur möglichen Gefährdung einzelner Tierarten, die Veränderung des Landschaftsbildes und die Wirtschaftlichkeit des Projektes seien intensiv diskutiert worden. Jetzt sei das Regierungspräsidium am Zug. Schneider rechnet mit einer Entscheidung bis Mitte Juni.
Anhörung ist vorgeschrieben
Ingo Hausch, Mitglied der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz und einer der Einwender, gibt allerdings zu bedenken, dass die Anhörung durchgeführt wurde, weil sie vorgeschrieben sei und „nicht unbedingt, weil man seine (...) Meinung noch ändern will“. Taunuswind habe sich hinter einem Anwalt versteckt, dessen Auftreten man „durchaus als arrogant empfinden kann“, sowie hinter einem großen Expertenteam. Von „Waffengleichheit“ sei keine Spur gewesen.
Carsten Gödel, Vorsitzender der Initiative „Rettet den Taunuskamm“ sprach von einem „großen Erfolg“ der Projektgegner. Neue Erkenntnisse sieht er insbesondere bei Frage einer möglichen Gefährdung des Trinkwassers etwa durch die 100 bis 300 Schwertransporte für den Bau der Anlagen. Insbesondere Einwender Wolfgang Merkel, Professor an der TU Darmstadt, habe klargestellt, dass Taunuswind bislang nicht nachgewiesen habe, dass keine Gefährdung bestehe. Das mache eine Genehmigung des Projekts unmöglich.
Auch beim Thema Artenschutz sieht Gödel viele Gründe, die gegen eine Genehmigung sprechen. Unter anderem sei für mehrere Tierarten das gesetzliche Tötungsverbot nicht berücksichtigt worden.
Heftig kritisiert er zudem das „Desinteresse der Wiesbadener Politiker“. Carsten Gödel von „Rettet den Taunuskamm“ nannte es „beschämend“, dass etwa Umweltdezernent Arno Goßmann „lediglich zwei Stunden“ anwesend gewesen sei. Zudem seien weder Vertreter der Parteien noch Mitglieder des Umweltausschusses in Kostheim gesehen worden.
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