Von Mandred KnispelWIESBADEN - Neben den Denkmalschutzbehörden von Stadt und Land haben sich auch die Wasserexperten des Landes gegen die geplanten Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm ausgesprochen. In der jetzt vorliegenden Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) zum Genehmigungsantrag der Eswe-Tochter Taunuswind heißt es, dass die vorgesehenen Bauarbeiten auf der Hohen Wurzel „bis in oder nahe an die grundwasserführenden Schichten“ reichen. Hydrogeologische Gründe, dies mit einer Ausnahmegenehmigung zu gestatten, lägen nicht vor.
Die Ablehnung betrifft neun von zehn der geplanten Anlagen. Diese liegen innerhalb der Trinkwasserschutzzonen von Wiesbaden und Taunusstein. Nur eine Anlage liegt in keiner festgelegten Schutzzone. Vier der Anlagen liegen zudem in deutlich unter 1.000 Metern Entfernung zu Trinkwasserstollen.
Das HLUG weist darauf hin, dass bei der Anlage mit der Nummer „5“ zusätzlich ein etwa 5.000 Quadratmeter großes Areal als „Logistik-Fläche“ vorgesehen ist. Hier sollen Bauteile zwischengelagert und Lastwagen geparkt werden. Pro Windanlage sind mindestens 100 Lkw-Fahrten geplant, je nach Erfordernis können es bis zu 300 sein. Rund ein Drittel des Wiesbadener Trinkwassers stammt aus den Taunusstollen.
"Restrisiko" nicht auszuschließen
Insbesondere kritisieren die Experten des HLUG die zeitweise Entfernung der oftmals nur wenige Meter tiefen, schützenden Deckschichten über dem Grundwasserleiter. Fünf Meter oder tiefer seien diese Bodeneingriffe. Der Grundwasserleiter bestehe in diesem Gebiet zum Teil aus Taunusquarzit, einem Stoff mit nur geringer bis sehr geringer Reinigungswirkung. Deswegen ergebe sich „die Gefahr, dass Schadstoffe oder Ortsfremdstoffe eingetragen und so ins Grundwasser gelangen könnten“.
Insgesamt sollen laut den Genehmigungsunterlagen für Zuwege und Bauplätze auf einer Fläche von fast 68.000 Quadratmetern die Deckschichten zeitweise entfernt werden, heißt es von der HLUG. Trotz angegebener Schutzmaßnahmen sei dabei vor allem bei den Fundamentarbeiten ein „Restrisiko“ nicht auszuschließen.
Erörterung im Bürgerhaus
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt übrigens auch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). In dessen Stellungnahme heißt es, bei drei Anlagen seien „qualitative und quantitative Auswirkungen auf den Tiefbrunnen II Wambach“ nicht auszuschließen. Zu bedenken sei auch, dass die erforderlichen Rodungen entlang der Trassen „einen erhöhten Nährstoffeintrag vom Boden ins Grundwasser bewirken“. Das betreffe vor allem Stickstoff, das heißt Nitrat.
Für den 15. März hat das für das Genehmigungsverfahren zuständige Regierungspräsidium Darmstadt im Bürgerhaus Kostheim einen ersten Erörterungstermin für die Diskussion von Stellungnahmen und Einwendungen terminiert.
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